Vertreter der jungen Generation

Schon Ende der 1990er Jahre erkannte der FVM die Notwendigkeit der Förderung junger Ehrenamtler und setzt seither konsequent auf die Jugend! Neben der Behebung von Nachwuchsproblemen in den ehrenamtlichen Gremien dient die Einbindung der Jugendlichen auch in nicht unerheblichem Maße deren Persönlichkeitsentwicklung. Den Jugendlichen bietet es neben interessanten Einblicken in die Führung eines Sportverbandes insbesondere die Möglichkeit ihre Meinung und die ihrer Mitspieler und Altersgenossen zu vertreten und ihre Interessen durchzusetzen.

2001 ist in der FVM-Satzung verankert worden, dass in jedes Gremium der Kreise und des Verbandes ein Vertreter der jungen Generation (VdjG) als ordentliches Mitglied zu wählen ist.

Ein Vertreter der jungen Generation darf zum Zeitpunkt der ersten Wahl nicht älter als 27 Jahre sein und kann einmal wiedergewählt werden. Eine Ausnahme stellen die Jugendgremien (Kreisjugendausschüsse, Verbandsjugendausschuss, Kreisjugendsportgerichte, Verbandsjugendsportgericht) dar. Hier sind es sogar zwei „VdjG’s“ pro Gremium.

Eine Vielzahl ehemaliger Vertreter der jungen Generation sind mittlerweile ordentliche Mitglieder ihres Gremiums, sitzen diesem vor oder sind aus einem Kreisgremium in einen Ausschuss oder ein Sportgericht auf Verbandsebene gewechselt. Nicht weniger als drei Mitglieder des heutigen Verbandspräsidiums haben in der Vergangenheit bereits ein Amt als Vertreter der jungen Generation bekleidet oder tun dies noch heute.

Bei Fragen oder Interesse kann gerne der AK Junges Ehrenamt unter jungesehrenamt(at)fvm.de angeschrieben werden.

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