Kinderschutz: Aktiv gegen Missbrauch

Gemeinsam Sport zu treiben und Fußball zu spielen ist mit sexuellen Übergriffen nicht vereinbar. Wir im Fußball respektieren die Grenzen des Einzelnen und das Recht auf Selbstbestimmung. Jede*r, der sich mit dem Thema Kinderschutz befasst, bringt zum Ausdruck, seine Verantwortung zum Schutz vor Missbrauch ernst zu nehmen. Aus Verantwortung gegenüber allen Beteiligten im Fußball, insbesondere gegenüber den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen, ist es notwendig, sich offen mit diesem Thema auseinander zu setzen.

Auch wir im FVM nehmen unsere Verantwortung ernst. Seit Ende des Jahres 2017 ist das in der Verbands-Satzung verankert, was bereits seit 2011 gelebt wird: Alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen, Schiedsrichter*innen und Funktionsträger*innen auf Verbands- und Kreisebene sind verpflichtet, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit – und danach in wiederkehrenden Abständen von drei Jahren ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen, weil eben alle Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben können: In der Talentförderung, im Schiedsrichterwesen, in Jugendlehrgängen oder bei Freizeiten.


Bereiche


So erreichen Sie die FVM-Anlaufstelle

Der Fußball-Verband Mittelrhein hat eine Anlaufstelle für alle Fragen um das Thema „sexueller Missbrauch“ eingerichtet. An diese Anlaufstelle können sich Vereine wenden, die Hilfe benötigen, Kinder und Jugendliche, die Vorfälle schildern möchten usw. usw. Alle Meldungen und Informationen an die Anlaufstelle bleiben selbstverständlich vertraulich.

Unsere Anlaufstelle übernimmt nicht Aufklärung und Ahndung von Vorkommnissen innerhalb des Vereins. Wir verstehen uns ausschließlich als zentrale Stelle zur Vermittlung von externer Hilfe, zum Herstellen von Kontakten z. B. mit Jugendämtern, Polizei, Staatsanwaltschaft, Opferschutzorganisationen oder auch Stellen, die Tätern Hilfe bieten. Unsere Anlaufstelle hört zu, sammelt Informationen und gibt Ratschläge für das weitere Vorgehen. Sie stellt Informationen zur Verfügung, stellt Kontakte her etc.

Unten auf dieser Seite finden Sie die Daten unserer Mitarbeiter im Haupt- und Ehrenamt, an die Sie sich wenden können, wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, wenn Du als Kind Hilfe suchst oder einfach reden möchtest, wenn Sie als Vereinsverantwortlicher nicht mehr weiter wissen oder vielleicht auch nur Ihr eigenes Präventionskonzept vorstellen wollen.

Die FVM-Anlaufstelle Kinderschutz erreichen Sie unter:

anlaufstelle(at)fvm.de

oder telefonisch unter der

02242/91875-50


Ihre hauptamtlichen Ansprechpersonen

Wenden Sie sich gerne an die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen der FVM-Anlaufstelle Kinderschutz, wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, wenn Du als Kind Hilfe suchst oder einfach reden möchtest, wenn Sie als Vereinsverantwortlicher nicht mehr weiter wissen oder vielleicht auch nur Ihr eigenes Präventionskonzept vorstellen wollen.


Pilotprojekt „Bündnis zur Stärkung von Kinder- und Jugendschutz“

Der FVM bekennt sich aus Überzeugung zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes. Er setzt sich aktiv für die Integrität, die körperliche und seelische Unversehrtheit sowie die Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen ein und seine Vereine im Verbandsgebiet auf vielfältige Weise.

In Kooperation mit dem Polizeipräsidium Bonn startet der FVM ein Pilotprojekt, um den Kinder- und Jugendschutz im Fußball weiter zu stärken und diesen als Qualitätsmerkmal guter Jugendarbeit zu etablieren. Bei Fragen erreichen Sie unsere Ansprechpartner*innen unter der Mailadresse pilotprojekt.kinderschutz(at)fvm.de.


Für Jugendliche und Kinder

Wenn Du an dieser Stelle auf unserer Homepage nachliest, wirst Du einen guten Grund dafür haben. Wir finden es toll, dass Du dich informierst. Bitte denke aber immer daran: Besser als selber nachzulesen ist es, sich persönlich Rat und Hilfe bei jemand anderem zu holen, dem Du vertraust.

Auf den folgenden Seiten findest Du Informationen, die Dir ein bisschen weiterhelfen. Vor allem haben wir für Dich aber Adressen zusammengetragen, an die Du Dich wenden kannst, um Dein Anliegen persönlich zu besprechen. Keine Angst: Niemand zwingt Dich zu etwas. Du kannst erst einmal erzählen, was Dich bewegt. Deine Meldungen und Informationen bleiben selbstverständlich vertraulich.

 


Für Eltern

Eltern sind für ihre Kinder die zentralen und natürlichen Ansprechpartner. Es ist in erster Linie wichtig und zentral, dieses Grundvertrauen der Kinder nicht zu beschädigen, sondern ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. 

Unsere erste Grundregel:
Haben Sie Vertrauen zu Ihrem Kind. Hören Sie Ihrem Kind zu und vermeiden Sie jede Reaktion, die das Kind daran zweifeln lassen könnte, in Ihnen den ersten Verbündeten zu haben. 
Grundsätzlich sollten Sie sich nicht scheuen, Hilfe bei Dritten zu suchen, um die Situation besser beurteilen zu können.

Einige Informationen zum Einstieg haben wir nachfolgend unter „Gut zu wissen“ für Sie zusammengestellt, Adressen möglicher Ansprechpartner finden Sie unter „Hilfe holen“.

  • Gut zu wissen

    Gut zu wissen

    Wir können an dieser Stelle keine umfassenden Handlungsanweisungen geben, sondern nur einige Einstiegsinformationen. Die Erfahrung lehrt: Jede Situation ist anders und braucht andere Antworten. Wir raten Ihnen deshalb dringend dazu, sich an eine entsprechende Beratungsstelle zu wenden, um ein Hilfsangebot für den Einzelfall zu erhalten. Erste Ansprechpartner finden Sie unter "Hilfe holen".

    Pauschale Empfehlungen für betroffene Eltern sind schwer zu geben. Grundsätzlich gibt es sehr viele gute Informationen zu diesem Thema, z.B. im Rahmen des Internetauftritts der Organisation Zartbitter e.V.. Dort werden auch diverse Broschüren, Ratgeber und Bücher für Mütter und Väter angeboten.

    Einige wenige Ratschläge als Einstieg möchten wir Ihnen hier zusammentragen:

    Eltern haben den engsten Kontakt zu ihren Kindern. Wenn Ihnen am Verhalten Ihres Kindes etwas auffällt, sprechen Sie das Kind hierauf an. Wundern Sie sich nicht, wenn Ihr Kind am Anfang alles abstreitet. Tätern vermitteln Kindern häufig das Gefühl, selber schuld zu sein und Verantwortung für die Geschehnisse zu tragen. Vermitteln Sie Ihrem Kind Geborgenheit und Sicherheit und hören ihm gut zu. Unterstützen Sie Ihr Kind im Entwickeln von Selbstsicherheit, Selbstständigkeit und Selbstvertrauen. Reden Sie mit dem Kind offen darüber, warum es bestimmte Vorkommnisse als belastend empfindet und geben Sie dem Kind keinesfalls das Gefühl, Verantwortung an diesen Geschehnissen zu tragen. Verantwortlich sind immer und ausschließlich die Täter!

    Sprechen Sie das Thema sexuelle Übergriffe offen an. So lernen Kinder und Jugendliche, ihrem Gefühl zu vertrauen und sexuelle Übergriffe richtig einzuordnen. Gleichzeitig lernen Sie, selber darüber zu sprechen und tabuisieren nichts. Täter vermitteln Kindern oft das Gefühl, sie müssten nun ein Geheimnis wahren. Lassen Sie Ihr Kind spüren, dass es mit Ihnen alles teilen darf und keine Geheimnisse Ihnen gegenüber haben muss (wohl aber darf).

    Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Kind im Sportverein sexuellen Übergriffen ausgesetzt sein könnte, begleiten Sie Ihr Kind in den Verein. Beobachten Sie das Training sowie das Verhalten von Betreuern, Trainern und anderen Kindern am Rande des Trainings oder des Spiels. Fällt Ihnen hierbei etwas auf, haben Sie den Mut, Hilfe zu suchen!

    Machen Sie Ihrem Kind auf keinen Fall Vorwürfe, und zwar weder Vorwürfe, bestimmte Situationen provoziert zu haben, noch sich gegebenenfalls erst spät an Sie gewandt zu haben. Vermeiden Sie bitte auch jegliches Verhalten, das dem Kind suggerieren könnte, Sie würden an seinen Angaben zweifeln. Stellen Sie beispielsweise die Aussagen des Kindes nicht in Frage, indem Sie auf den guten Leumund des Trainers verweisen, z.B.: „der …, aber der ist doch so beliebt und so ein prima Kerl, bist Du Dir da wirklich sicher?“.

    Diskutieren Sie mit dem Kind nicht Ihr weiteres Vorgehen oder stellen dem Kind dar, welche Konsequenzen Ihr weiteres Vorgehen haben wird. Kinder fühlen sich dann häufig verantwortlich für die Dinge, die dem Täter geschehen. Im schlimmsten Fall wird sich Ihr Kind Ihnen nicht mehr anvertrauen.

    In jedem Falle nehmen Sie Ihr Kind ernst und hören ihm zu!

  • Hilfe holen

    Hilfe holen

    Grundsätzlich raten wir dazu, möglichst frühzeitig externe Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ausnahmesituationen wie die eines Verdachts auf sexuellen Missbrauch lassen sich weder aus der allgemeinen „Elternerfahrung“ lösen, noch mit gesundem Menschenverstand.

    Haben Sie keine Angst davor, dass sich der Verdacht vielleicht nicht erhärten könnte. Glauben Sie uns: Alle Beteiligten sind froh, wenn dies so ist. Deshalb dürfen Sie ruhig Beratungsstellen, Jugendämter etc. ansprechen, ohne befürchten zu müssen, damit zu überziehen oder Dinge loszutreten, die Sie vielleicht gar nicht möchten!

    Wir haben Ihnen nachfolgend einige wenige Telefonnummern zusammengestellt, an die Sie sich wenden können:

     

    OrganisationKontakt
    Anlaufstelle des FVM02242 - 91875-50
    Nummer gegen Kummer – Elterntelefon0800-111 0 550
    Zartbitter e. V., Köln0221-31 20 55
    Schulpsychologischer Dienst in Nordrhein-Westfalenwww.schulpsychologie.nrw.de
    Notfallseelsorge Nordrhein-Westfalenwww.notfallseelsorge.de
    Wildwasser.de (mit Suchfunktion für weitere Beratungsstellen)www.wildwasser.de
    Polizei Notruf110
    Örtliche Jugendämterüber die zentrale Rufnummer Ihrer Kreisverwaltung/Stadtverwaltung
    Deutscher Kinderschutzbund030-214809-0

     

     


Für Vereine

Wir im Verein sind verantwortlich für alle uns anvertrauten Menschen, insbesondere den uns anvertrauten Kindern. Setzen Sie sich daher aktiv für Maßnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen im Verein ein. Nehmen Sie die Angebote des Verbandes an. Haben Sie dabei keine Angst davor, dass der Verein stigmatisiert wird, davor, dass die Kinder Ihrem Verein fernbleiben. Das Gegenteil wird der Fall sein: Ein Verein, der sich offensiv mit dem Aspekt der Prävention auseinandersetzt wird auf Dauer für Eltern und Kinder attraktiver sein als ein Verein, der sich gemäß dem „Sankt-Florians-Prinzip“ verhält.

Einige Einstiegsinformationen für Sie als Verein finden Sie auf den folgenden Seiten:

  • In 9 Schritten: Wie Kinderschutz im Amateurverein gelingt

    In 9 Schritten: Wie Kinderschutz im Amateurverein gelingt

    Fußball ist die beliebteste Sportart in Deutschland – besonders bei Kindern. Mehr als zwei Millionen Kinder und Jugendliche sind Mitglied in einem Fußballverein. Damit sie unbekümmert ihrer großen Leidenschaft nachgehen können, hat der DFB 2015 einen Handlungsleitfaden zum Thema "Kinderschutz im Verein" veröffentlicht. Mit dieser Checkliste könnt ihr ein Kinderschutz-Konzept auch in eurem Verein umsetzen.

    Wichtig: Es geht nicht darum, Menschen unter Generalverdacht zu stellen! Tausende von Trainerinnen und Trainern leisten in ganz Deutschland unzählige Stunden ehrenamtlicher Arbeit und übernehmen in vorbildlicher Art und Weise Verantwortung für Kinder und Jugendliche. Im Schutz der Gemeinschaft existieren in Einzelfällen aber auch Gefahren durch Menschen, die ihre Rolle im Sportverein missbrauchen. Dem gilt es, vorzubeugen.

     


    In 9 Schritten zum Kinderschutz-Konzept

    1. Ansprechpartner*in im Vorstand

    Benennt eine*n Vereinsverantwortliche*n für das Thema Kinderschutz, der*die im Vorstand tätig ist.

     

    2. Ansprechpartner*in außerhalb des Vorstands

    Benennt auch außerhalb des Vorstandes eine*n Ansprechpartner*in, der*die Mitglied in eurem Verein ist. Diese Person dient als Anlaufstelle, bei der Vorfälle gemeldet und Hilfe gesucht werden kann. Bei Bedarf kann die Ansprechperson an externe Stellen weitervermitteln, zum Beispiel an den Landesverband oder dessen Kooperationspartner.

    Das solltet ihr beachten:

        Handlungsabläufe und Aufgaben der Ansprechperson klar festlegen
        Schulung der Ansprechperson (z.B. beim Landesverband oder beim Landessportbund)

     

    3. Verhaltenskodex

    Fasst einen Vorstandsbeschluss zur Verpflichtung aller Vereinsmitglieder und aller Personen, die für den Verein arbeiten, auf einen Verhaltenskodex gegenüber Kindern und Jugendlichen. Durch den Beschluss legt der Verein die Grundsätze seines Verhaltens gegenüber den Kindern und Jugendlichen fest. Hier findet ihr eine Mustervorlage für den Verhaltenskodex.

     

    4. Kurzschulung für Trainer*innen

    Führt eine Informationsveranstaltung für alle Trainer*innen und Betreuer*innen inklusive einer Kurzschulung zum Thema Grenzverletzungen durch. Kontaktiert dazu gerne euren zuständigen Landesverband, den Landessportbund oder die Deutsche Sportjugend (dsj), um Hilfestellungen zu erhalten. Bei der Infoveranstaltung im Verein sollten dann alle Beteiligten auf Basis des Verhaltenskodex gemeinsame Verhaltensregeln gegenüber Kindern und Jugendlichen entwickeln und sich auf diese verpflichten. Hier findet ihr eine Mustervorlage für Verhaltensregeln für Trainer*innen und Betreuer*innen.

     

    5. Erweitertes Führungszeugnis

    Führt für alle Übungsleiter*innen und Trainer*innen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, die Pflicht ein, dem Verein ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Auch Betreuer*innen, die Vereinsfahrten, Ausflüge oder Turniere mit Übernachtung begleiten, sollten dazu verpflichtet werden. Am besten macht ihr transparent, welchem Zweck dieses Zeugnis dient, da es für die Trainer*innen natürlich einen Mehraufwand bedeutet. Für Ehrenamtliche ist die Beantragung kostenfrei, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vom Verein vorlegen können. Hier findet ihr eine Mustervorlage zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses sowie ein Merkblatt, wie damit im Verein umgegangen werden sollte.

    Das solltet ihr beachten:

        Ohne diese Prüfung sowie für jeden, dessen erweitertes Führungszeugnis einschlägige Eintragungen (§ 72a Abs. 1 SGB VIII) enthält, ist ein kinderbezogener Einsatz für den Verein ausgeschlossen.
        Legt allgemein fest, wie euer Verein damit umgeht, wenn die Vorlage des Führungszeugnisses verweigert wird bzw. dort problematische Einträge zu finden sind.

     

    6. Leitlinien für den Krisenfall

    Erstellt Leitlinien, was der*die Vereinsverantwortliche für Kinderschutz und der*die Ansprechpartner*in (Anlaufstelle) im Krisenfall unternimmt. Dabei geht es unter anderem um Verantwortlichkeiten, Entscheidungskompetenzen und den Umgang mit der Öffentlichkeit. Hier findet ihr ein Merkblatt für Interventionsleitlinien im Krisenfall.

     

    7. Mitglieder und Eltern informieren

    Sobald ihr euer Kinderschutz-Konzept, den Verhaltenskodex und die Verhaltensregeln festgelegt habt, solltet ihr alle Mitglieder, insbesondere die Eltern, Kinder und Jugendliche darüber informieren. Dafür eignet sich zum Beispiel die Hauptversammlung oder ihr organisiert einen Info-/Elternabend. Zusätzlich sind auch Aushänge am Klubheim oder Veröffentlichungen auf eurer Webseite oder euren Kanälen in den Sozialen Netzwerken nützlich.

     

    8. Kontaktaufnahme mit externen Beratungsstellen

    In eurem Fußball-Landesverband, dem Landessportbund und dem Jugendamt gibt es kompetente Expert*innen, die euch bei der Vorbeugung von Kindesmissbrauch, aber auch in konkreten Krisenfällen unterstützen. Nehmt Kontakt zu diesen externen Beratungsstellen auf, bevor es einen konkreten Fall gibt, damit ihr euch im Krisenfall direkt an eine*n vertraute*n Ansprechpartner*in wenden könnt.  Die Angebote und Leistungen dieser Stellen können sehr hilfreich für euren Verein sein.

     

    9. Beschluss durch den Vorstand

    Wichtig: Euer Vereinsvorstand muss das finale Kinderschutz-Konzept in jedem Fall beschließen!

     

    Quelle: DFB

  • Erweitertes Führungszeugnis

    Erweitertes Führungszeugnis

    Mit dem am 01.05.2010 in Kraft getretenen 5. Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vom 16.07.2009 ist in §§ 30 a, 31 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) das „erweiterte Führungszeugnis“ eingeführt worden. Mit dem erweiterten Führungszeugnis wird Auskunft über Personen erteilt, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen.

    Im erweiterten Führungszeugnis werden – anders als im normalen Führungszeugnis – auch Verurteilungen, durch die auf Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen bzw. Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten erkannt worden ist, erfasst, sofern es sich um Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach §§ 174, ff. StGB handelt. Damit gibt das erweiterte Führungszeugnis Auskunft über die Frage, ob derjenige, der es vorlegt, bis zum Tag der Erstellung des erweiterten Führungszeugnisses bereits rechtskräftig wegen entsprechender Delikte verurteilt worden ist.

    Ob Sie im Verein das erweiterte Führungszeugnis verlangen oder nicht, kann der Vorstand eigenverantwortlich entscheiden. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu trifft den Verein aktuell nicht. Allerdings ist das erweiterte Führungszeugnis selbstverständlich hilfreich, wenn es darum geht, bereits einschlägig Vorbestrafte zu erkennen und von der Arbeit mit den Kindern abzuhalten. Bedenken Sie: In der Regel sind einschlägig vorbestrafte Täter krank im medizinischen Sinne. Ein Rückfall ist niemals auszuschließen. Dem Kinderschutz sollte daher stets die Priorität vor dem Gedanken der Resozialisierung von Tätern eingeräumt werden!

    Weitergehende Informationen zum erweiterten Führungszeugnis finden Sie im Internetangebot des Bundesamtes für Justiz.

    Das Antragsverfahren stellt sich um Grundsatz wie beim normalen Führungszeugnis dar, d. h. der Betroffene muss den Antrag nach § 30 Abs. 2 BZRG bei der zuständigen Meldebehörde stellen. Ergänzend hat er dort eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 BZRG vorliegen. Wenn Sie sich entscheiden, ein entsprechendes erweitertes Führungszeugnis von Ihren Trainern/Betreuern zu verlangen, finden Sie hier die nötigen Muster.

    Ganz wichtig im Zusammenhang mit dem erweiterten Führungszeugnis sind uns die folgenden Punkte:

     

    • Ein „sauberes“ erweitertes Führungszeugnis garantiert nicht, dass sexuelle Übergriffe ausgeschlossen sind. Das erweiterte Führungszeugnis erfasst nur rechtskräftige Verurteilungen; es gibt keinerlei Hinweise auf aktuelle oder frühere Ermittlungsverfahren, Verdachtsmomente und – selbstverständlich – auch nicht unerkannt agierende Täter!
    • Das erweiterte Führungszeugnis ist ein Dokument, das äußerst sensible persönliche Daten enthält. Wenn Sie die Vorlage fordern, sorgen Sie unbedingt dafür, dass das erweiterte Führungszeugnis dem Zugriff jeglichen Dritten entzogen wird. Die Inhalte des erweiterten Führungszeugnisses sind in der Regel auch keine Themen, die innerhalb des Vorstandes zu diskutieren sind.
    • Ein erweitertes Führungszeugnis verliert seinen Sinn, wenn es nicht mehr aktuell ist. Deshalb muss es regelmäßig erneuert werden. Wir empfehlen, das erweiterte Führungszeugnis mindestens alle 36 Monate erneuern zu lassen. Gleichzeitig sollte man den Ehrenamtler darauf verpflichten, sich zwischenzeitlich ergebende Veränderungen (etwaige Ermittlungsverfahren, Verurteilungen…) unverzüglich dem Vereinsvorstand anzuzeigen.
    • Die Verpflichtung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ersetzt keinesfalls eine Wachsamkeit innerhalb des Vereins sowie sonstige Maßnahmen! Wiegen Sie sich nicht in der falschen Sicherheit, durch eine Verpflichtung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses alles getan zu haben, was man als Verein tun kann! Dem ist definitiv nicht so.
    • Politisch versuchen wir, eine Kostenfreiheit für ehrenamtlichtätige Personen zu erreichen und hoffen, dass wir bald eine positive Rückmeldung geben können.
  • Reaktion im Krisenfall

    Reaktion im Krisenfall

    Wenn Sie als Vereinsverantwortlicher Gerüchte über einen möglichen sexuellen Missbrauch hören, ist es höchste Zeit zum Eingreifen!

    Erste Grundregel: Machen Sie nicht den Fehler, sexuelle Übergriffe ausschließlich vereinsintern aufzuarbeiten, den Täter auszuschließen und aus Angst beispielsweise vor schlechter Presse eine Mauer des Schweigens aufzubauen, gegebenenfalls sogar Opfer einzuschüchtern oder aus dem Verein auszuschließen. Auch ein Ausschluss des Täters aus dem Verein alleine hilft nicht weiter. Die Erfahrung lehrt, dass die Täter sich schnell einen neuen Verein suchen. Sie haben dann zwar weitere Übergriffe dieses Täters in Ihrem Verein verhindert, einen anderen Verein aber in eine vergleichbare Situation gebracht. Eine geeignete Verfolgung und Aufbereitung dieses Übergriffes - auch aus Gründen des Opferschutzes - ist ebenfalls nicht erfolgt.

    Grundsätzlich ist es wichtig, sich innerhalb des Vereins rechtzeitig über ein mögliches Verhalten im Krisenfall klar zu werden. Welche Ermittlungen werden innerhalb des Vereins geführt? Wann ist der Punkt gekommen, Dritte hinzu zu ziehen, z. B. die Staatsanwaltschaft? Was ist in Sachen Opferschutz zu unternehmen?

    Wir haben Ihnen – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – nachfolgend einige Hinweise zur richtigen Reaktion zusammengestellt. Bitte sehen Sie diese Hinweise als erste Anregungen und entwickeln auf Grundlage dieser Hinweise nach Möglichkeit ein vereinsspezifisches Krisenreaktionsschema, nach dem Sie dann im Krisenfall innerhalb des Vereins vorgehen können:

     

    • Bewahren Sie Ruhe! Handeln Sie gleichwohl entschlossen und schnell!
    • Notieren Sie die Vorfälle nach Zeit, Ort, Beteiligten, Zeugen und Inhalten.
    • Stellen Sie durch geeignete interne organisatorische Maßnahmen sicher, dass derjenige, der möglicherweise als Täter in Betracht kommt, ab sofort nicht mehr alleine mit den Kindern/Jugendlichen ist.
    • Vermeiden Sie allerdings jegliche unmittelbare Ansprache des vermuteten Täters. Solche Gespräche sind heikel und sollten daher nur von Fachleuten durchgeführt werden!
    • Wenden Sie sich, sobald Sie die Fakten zusammengetragen haben, unverzüglich gemeinsam mit Ihrem Vereinsvorstand an eine externe Stelle. 
    • Lassen Sie sich nicht von der – falschen – Überlegung leiten, das Problem innerhalb des Vereins durch einen schnellen Ausschluss des Täters lösen zu können. Erstens wissen Sie nie, ob Sie nicht einen Unschuldigen belasten. Zweitens lösen Sie das Problem vielleicht für Ihren Verein, nicht aber für alle anderen Vereine. Drittens helfen Sie den Opfern nicht durch eine solche „vereinsinterne Lösung“. Denn der Täter bleibt ungestraft und kann dem Opfer jederzeit wieder begegnen.
    • Seien Sie sich bewusst, dass Sie für das, was Sie tun, im Zweifel viel Kritik und Anfeindungen ernten werden. Der Schutz unserer Kinder ist es gleichwohl wert: Sie tun das Richtige!

     

     

  • Kontakte

    Kontakte

    Wenn Sie als Verein Hilfe brauchen, können Sie sich – unter anderem – an die folgenden Stellen wenden:

     

    Organisation Kontakt
    Anlaufstelle des FVM 02242 - 91875-50
    Örtliche Jugendämter über die zentrale Rufnummer Ihrer Kreisverwaltung/Stadtverwaltung

     

     


Für Trainer und Betreuer

Es ist schön, dass Sie sich als Trainer/Betreuer in Ihrem Verein engagieren. Ohne Ihr Engagement könnten die Kinder nicht Fußball spielen!

Auch wenn es für Sie unvorstellbar erscheinen mag: Menschen mit pädosexueller Veranlagung, die den Kontakt zu Kindern und Jugendlichen suchen, tun dies auch in unseren Vereinen. Leider bietet gerade die Funktion als Trainer/Betreuer die Möglichkeit des engen Kontakts zu den Kindern. Es ist deshalb unbedingt wichtig, gerade im Kreis der Trainer/Betreuer aufmerksam zu sein und den Kinderschutz ernst zu nehmen.

Gerade Sie als Trainer/Betreuer sind nahe an den Kindern. Sie tragen eine besondere Verantwortung für Ihre Kinder, und zwar nicht nur was das Funktionieren der Mannschaft und den sportlichen Erfolg angeht.

Wir haben Ihnen auf den folgenden Seiten einige grundlegende Informationen für Sie als Betreuer zusammengestellt.

  • DFB-Verhaltensregeln

    DFB-Verhaltensregeln

    Der Deutsche Fußball-Bund hat ein Merkblatt zu Verhaltensregeln für Trainer/-innen und Betreuer/-innen entwickelt.

    Das Merkblatt finden Sie hier zum Download.

  • Freiwilliges erweitertes Führungszeugnis

    Freiwilliges erweitertes Führungszeugnis

    Das erst vor Kurzem eingeführte erweiterte Führungszeugnis listet Verurteilungen wegen bestimmter Sexualdelikte, und zwar – anders als das normale Führungszeugnis - unabhängig von der Dauer der verhängten Freiheitsstrafe oder der Höhe der verhängten Geldstrafe. Es ist damit ein Mittel, dem Verein objektiv zu belegen, dass Sie straffrei sind.

    Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses zur Übernahme von ehrenamtlichen Trainer-/Betreuertätigkeiten ist keine Pflicht. Trotzdem bietet das erweiterte Führungszeugnis eine Möglichkeit auf für Sie, guten Willen zu beweisen und mit einem guten Vorbild voran zu gehen. Der organisierte Sport verlangt von jedem hauptamtlich beschäftigten Trainer/Betreuer ein erweitertes Führungszeugnis, bevor eine Zulassung zu der Tätigkeit erfolgt. Warum sollten Sie für sich diese Grundsätze nicht auch in die ehrenamtliche Tätigkeit über-nehmen? Sexueller Missbrauch lässt sich nicht in ehren- und hauptamtliche Tätigkeit aufteilen.

    Der Trainer/Betreuer, der seinem Verein freiwillig ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorlegt, geht mit einem guten Beispiel für alle Trainer/Betreuer voran und zeigt, dass es ihm mit dem Kinderschutz ernst ist.

    Bitte beachten Sie, dass ein erweitertes Führungszeugnis stets nur eine Aussage über die Vergangenheit geben kann. Damit ein erweitertes Führungszeugnis Sinn macht, muss es regelmäßig aktualisiert werden.

    Ein Merkblatt zum Umgang mit dem erweiterten Führungszeugnis und seiner Beantragung erhalten Sie hier zum Download.


FAQ

Rund um das Thema des sexuellen Missbrauchs, insbesondere von Jugendlichen und Kindern gibt es viele Fragen. Wir können und werden nicht alle Fragen im Rahmen unseres Internetauftrittes beantworten können. Deshalb empfehlen wir in jedem Falle auch einen Blick auf die von uns zusammengestellten Links sowie in unsere Downloads.

Im Folgenden haben wir einige der häufigsten Fragestellungen, sowie häufige Statements und die Position des organisierten Fußballs am Mittelrhein hierzu zusammengestellt.

 

Fragen und Antworten Häufige Statements - und unsere Position dazu

FVM-Forum Kinderschutz

  • Kernaussagen des FVM-Forum Kinderschutz 2018

    Kernaussagen des FVM-Forum Kinderschutz 2018

    FVM.de gibt einen Überblick über die Kernaussagen der Vorträge und Workshops, damit sich Vereine, die nicht vor Ort waren ebenfalls informieren können. Kinderschutz geht uns alle an! 

    Sexualisierte Gewalt: Besonderheiten / Risikofaktoren im Sport

    • Körperzentriertheit / Körperkontakt
    • Umkleide-/Duschsituationen
    • Rituale und Siegerehrungen
    • Freizeiten, Wettkämpfe, Fahrten mit Anfahrt und Übernachtungen
    • Hierarchien
    • Kompetenz- und Altersgefälle
    • Leistungsorientierung, Abhängigkeitsverhältnisse

    Täterprofil
    Es gibt nicht „den Täter“ bzw. „die Täterin“. Sexualisierte Gewalt kann stattfinden:

    • zwischen Funktionsträger/innen und Sportler/innen
    • zwischen Trainerkolleg/innen  bzw. Betreuer/innen
    • zwischen Sportler/innen
    • zwischen Betreuer/innen und Kindern/Jugendlichen
    • zwischen Kindern und Jugendlichen
    • zwischen Kindern/Jugendlichen und Fremden
    • zu Hause
    • Auch die Angst, selbst Betroffene zu werden, macht Mitläufer zu Mittätern

    Täterstrategien
    Täterstrategien zur Kontaktaufnahme:

    • Versprechen von Geschenken / Vorteilen
    • Beziehung aufbauen
    • Erpressung / Verpflichtung zum Schweigen

    Täterstrategien bei Bekanntwerden eines Verdachts / Vorfalls:

    • Negieren, Übergehen, Schweigen
    • Bagatellisieren, normalisieren
    • Schuldzuweisung an die Betroffenen
    • Isolation derer, die Gewalt benennen
    • Abwandern in andere Vereine

    Intervention: Was tun, wenn ein Vorfall passiert?
    Kinderschutz ist wie 1. Hilfe: Nichts machen ist das Schlimmste!

    Grundsätze der Intervention:

    • Schutz der Betroffenen
    • Unterstützung für die Vertrauensperson
    • Schutz der Verdächtigen vor Verleumdung
    • Sicherheit für alle Beteiligten
    • Schaffen Sie eine Kultur von Wertschätzung und Respekt in Ihrem Verein

    Was tun, wenn ein Vorfall bekannt wird?

    • Ruhe bewahren
    • Fragen: Woher kommt der Verdacht?
    • Verdachtsmomente dokumentieren und sammeln
    • Zuhören und Glauben schenken
    • Eigene Gefühle klären, Grenzen erkennen und akzeptieren
    • Nicht überstürzt handeln und nichts versprechen, was man anschließend nicht halten kann
    • Keine Entscheidung über den Kopf des Kindes oder Jugendlichen hinweg fällen, altersgemäß

    Folgemaßnahmen absprechen:

    • Rücksprache mit Ansprechpartner/-in im Verein halten
    • Keine Informationen an den oder die mögliche Täter/in
    • Professionelle Hilfe bei Fachberatungsstelle suchen
    • Vereinsinternes Vorgehen gemäß individuellem Handlungsleitfaden

    Sexualisierte Gewalt in digitalen Medien
    Einer von drei Internetnutzern ist minderjährig.

    •  Das Internet vermittelt „digitale Superhelden“ und erzeugt Minderwertigkeitsgefühl bei Minderjährigen: Das erleichtert den Zugriff für Täter

    Täter im digitalen Zeitalter (Quelle: MIKADO-Studie 2015):

    •  728.000 Online-Kontakte mit Minderjährigen in Deutschland pro Jahr

    Täterprofil in digitalen Medien:

    • Oftmals hohes Bildungsniveau, junges Alter, männlich

    Täterstrategien: 

    • Geschenke in Online-Spielen
    • Beziehung aufbauen über falsche Identität
    • Erpressung nach Zusendung des ersten Fotos/Videos
    • Gruppenzwang ist gerade bei männlichen Kinder/Jugendlichen Druckmittel
    • Weiterleiten von intimen Fotos/Videos ist Vertrauensmissbrauch!

    Sexuelle Übergriffe unter Jugendlichen

    Im Reifungsprozess von Jugendlichen nimmt die Bedeutung der Familie für das Selbstbild ab. Die Gruppe der Gleichaltrigen und deren Einstellungen/Verhaltensmuster bekommt einen größeren Einfluss auf die einzelnen Jugendlichen, so auch im Umgang mit der Sexualität.

    Zu unterscheiden sind akzeptierte sexuelle Handlungen und verletzende jugendliche Sexualität. Zentrale Fragen zur Einschätzung sind:

    •  Haben die Beteiligten den Handlungen frei zugestimmt?
    • Ist wirklich Gleichheit gegeben oder besteht in irgendeiner Form ein Machtgefälle?
    • Sind der Einsatz von Zwang oder Beeinflussung auszuschließen?

    DFB-Konzept zur Prävention sexualisierter Gewalt

    1.  Klare Positionierung des Verbandes zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt
    2. Thematische Verankerung auf Vorstandsebene
    3. Bereitstellung von Informationen durch den Verband
    4. Einrichtung einer Anlaufstelle für Vereine, Spieler etc.
    5. Qualifizierung des eigenen Verbandspersonals
    6. Bereitstellung eines Qualifizierungstools für Vereine
    7. Aufbau eines Netzwerkes für Organisationen
    8. Erstellung einheitlicher Interventionslinien für Krisenfälle
    9. Umsetzung des erweiterten Führungszeugnisses für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter/innen
    10. Entwicklung zur Früherkennung täterspezifischen Verhaltens

    Empfehlungen für Vereine:

    Kinderschutz ist auch Erwachsenenschutz:

    • Der allergrößte Teil der im Verein Engagierten hat ausschließlich lobenswerte Absichten: Kindern das Fußballspielen / eine sinnvolle Freizeitgestaltung ermöglichen, Werte vermitteln
    • Durch klare und transparente Regeln verhindern Sie, dass Unschuldige in Verdacht geraten
    • Viele wenden sich beim Thema „sexualisierte Gewalt“ aus eigener Hilflosigkeit ab, das ist genau falsch! Informieren Sie sich, seien Sie präsent und aufmerksam!
    • Kinder deuten vier- bis fünfmal an, dass ihnen etwas zugestoßen ist, ehe sie gehört werden: Seien Sie aufmerksam!
    • Klare Positionierung im Vorstand: Benennen Sie einen Ansprechpartner
    • Kontaktperson schafft Vertrauen
    • Der Verein macht nach außen sichtbar, dass auf Kinderschutz geachtet; das schreckt Täter ab

    Netzwerk

    • Sie können, dürfen und brauchen einen Fall nicht alleine lösen!
    • Nutzen Sie die Experten in den Institutionen und Behörden (Anlaufstelle des Fußball-Verbandes Mittelrhein, Stadt-/Kreis-/Landessportbund, Kinderschutzbund, Zartbitter e.V.)

    Augen auf im Verein:
    Stellen Sie klare auf Regeln und legen Qualitätsstandards fest:

    • Kein Duschen mit Minderjährigen
    • Gemeinsames Duschen nach dem Sport ist kein Zwang
    • Keine Einzelgespräche in geschlossenen Räumen
    • Vorsicht vor Wanderbewegung von Tätern
    • Täter suchen sich bei Aufkommen von Verdacht neue Vereine

    Leider gilt: 100 Prozent Sicherheit gibt es nicht.



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