FVM-Service: Kunstrasen

Selbst wenn sich die Kommune an den Kosten beteiligt, stellt der Bau eines Fußballplatzes jeden Verein vor eine oft beträchtliche Herausforderung. Die Kernfrage lautet: Sportrasen, Kunststoffrasen oder Hybridsystem? Mit dem Ende 2022 erschienenen "Faktencheck Spielflächen" liefert der DFB eine praxisnahe Entscheidungshilfe. Herzstück des Faktenchecks ist eine Entscheidungsmatrix, die Vereine schnell und zuverlässig ermitteln lässt, welche der Platzarten am besten zu den eigenen Bedürfnissen passt.

In den Medien ist viel über Kunstrasen-Granulat, ein mögliches Verbot und eventuelle Folgen für Vereine berichtet – und vor allem spekuliert – worden. Wie sieht der aktuelle Stand aus? Was wären mögliche Auswirkungen? Was müssen Vereine jetzt wissen und beachten? Antworten auf diese Fragen haben wir Ihnen hier übersichtlich zusammengestellt.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema hat der DFB außerdem hier als FAQ gesammelt.

  • Die wichtigsten Fakten in Kürze

    Die wichtigsten Fakten in Kürze

    • Die Europäische Kommission plant kein Verbot von Kunstrasenplätzen und arbeitet auch nicht an einem solchen Vorschlag. Richtig ist: Die Kommission prüft im Rahmen ihrer Kunststoffstrategie, wie die Menge an umweltschädlichem Mikroplastik in unserer Umwelt verringert werden kann.
    • Es geht nicht um ein generelles Verbot von Kunstrasenspielfeldern. Geprüft wird vielmehr, inwieweit Befüllmaterial mit Bestandteilen aus Mikroplastik nur noch eingeschränkt genutzt werden kann oder nicht mehr erlaubt sein wird.
    • Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit weist darauf hin, dass es ausschließlich um den Neueintrag oder das Nachfüllen von Kunststoffgranulat geht – und nicht um den Abriss bestehender Sportplätze.
    • Ob der EU-Kommission tatsächlich ein Verbot von Plastik-Einstreumaterial für Kunstrasensportplätze vorgeschlagen wird, steht nicht definitiv fest. Mit einer Entscheidung darüber ist nicht vor Anfang 2020 zu rechnen.
    • Die EU-Kommission ist sich der wichtigen Rolle bewusst, die Sportplätze bei der Förderung von körperlicher Bewegung, Gesundheit und sozialer Integration in der gesamten EU spielen.
    • Die Landesregierung in NRW gab bekannt, dass ein mögliches Verbot von Mikroplastik als Einstreugranulat in Kunstrasen nur die Zukunft betreffe und nicht bedeute, dass bereits bestehende Kunstrasenplätze sofort erneuert oder gar stillgelegt werden müssten.

     

  • Staatliche Förderung von Kunststoffrasenplätzen: Mikroplastik auf Sportplätzen

    Staatliche Förderung von Kunststoffrasenplätzen: Mikroplastik auf Sportplätzen

    Große Verunsicherung herrschte im Sommer beim Thema Kunstrasen, genau genommen beim „Mikroplastik-Granulat“. Immerhin: Schnell war klar, dass es einen Bestandsschutz gibt und die Vorgaben lediglich für den Neubau von Kunstrasenplätzen sowie bei ohnehin turnusmäßigem Austausch des Granulats gelten. Detlef Berthold aus dem zuständigen Referat der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Kernpunkte sowie Hinweise zur Förderung von Kunstrasenplätzen in einem Aufsatz zusammengefasst. Nachdem bereits seit dem Frühjahr 2017 die Förderung von Kunstrasenplätzen mit SBR-Granulat (Altgummi) ausgeschlossen ist, hat die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen im Mai 2019 auf die aktuelle Entwicklung reagiert und auch die Nutzung von EPDM-Granulat (Neugummi) bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen von Sportanlagen von der Förderung ausgeschlossen. Der Förderausschluss gilt sowohl für die Sportstättenbauförderrichtlinie und das laufende Sportstättenfinanzierungsprogramm („Bürgschaftsprogramm“) als auch für das Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“.

    Die Errichtung von Kunstrasenplätzen mit alternativen Materialien, wie z.B. Kork oder Quarzsand bzw. Kunststoffrasenplätzen ohne Granulat sowie die Umrüstung bestehender Kunstrasenplätze auf umweltfreundliche Infill-Materialien sind im Rahmen der unterschiedlichen Förderprogramme grundsätzlich weiterhin förderfähig. Trägern von Sportanlagen wird empfohlen, bereits jetzt Maßnahmen zur Reduzierung des Austrags von Kunststoffgranulaten, wie zum Beispiel die Installation von Auffangeinrichtungen oder Filtersystemen, zu ergreifen.

    Alternativen zu Kunststoffgranulaten

    Seit dem Jahr 2012 verwendet z.B. die Stadt Hamburg als standardisierte Bauweise für öffentliche Kunststoffrasenplätze ausschließlich texturierte Kunstrasenfasern mit reiner Quarzsandverfüllung und hat damit positive Erfahrungen gesammelt. Die Auswertung eines im Jahr 2014 in Hamburg durchgeführten Pilotprojekts mit Kork als Infill-Material ergab, dass Korkgranulat sportfunktionell gesehen eine Alternative zu Kunststoffgranulaten und zur reinen Bauweise mit Quarzsand darstellt. Die Nachteile eines höheren Verschleißes und eines Aufschwimmens bzw. Verlagerns des Granulats bei extremen Niederschlagsereignissen sowie des damit verbundenen zusätzlichen Pflegeaufwands bzw. Materialverlusts können akzeptiert und planerisch verringert werden. Die Rückmeldungen der Träger sowie der Sportler zu den Spiel- und Pflegeeigenschaften sind durchweg positiv.

    Insbesondere die Nutzung bei hohen Temperaturen ist deutlich angenehmer, da Korkgranulat sich im Vergleich zu Kunststoffgranulat nicht erhitzt. Durch die erfolgte RAL-Gütezertifizierung sind die aktuell Korkgranulat zugeschriebenen Eigenschaften (z. B. Schimmelbildung, Verrottung) ebenfalls widerlegt worden. Die FIFA hat mittlerweile zahlreiche Kunststoffrasensysteme mit Korkgranulat als Füllstoff für höchste sportliche Ansprüche zertifiziert, so dass aus qualitativen Gesichtspunkten keine Zweifel an dieser Alternative bestehen. Das vergleichbare Preisverhältnis von Kunststoff- zu Korkgranulat sowie der günstigere Einkaufspreis von Quarzsand führen dazu, dass alleine durch die Anschaffung und den Einsatz von alternativen Einstreumaterialien keine Mehrkosten entstehen.

    Empfehlung der Staatskanzlei des  Landes Nordrhein-Westfalen

    Somit stehen derzeit drei alternative Kunststoffrasenplätze ohne Kunststoffgranulat mit vergleichbaren, guten Spieleigenschaften zur Verfügung

    • Kunststoffrasenplätze ohne Granulat (Erprobungs- und Entwicklungsphase)
    • Kunststoffrasenplätze mit 100 Prozent Quarzsandgranulat
    • Kunststoffrasenplätze mit 85 Prozent Quarzsandgranulat und 15 Prozent Korkgranulat

    Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen empfiehlt dabei aus den folgenden Gründen Kunststoffrasenplätze mit reinem Quarzsandgranulat:

    • Quarzsand steht unbegrenzt zur Verfügung und ist preiswerter als Kork.
    • Durch Produktionsstätten für Quarzsand in Nordrhein-Westfalen entstehen deutliche kürzere Transportwege als für Kork.
    • Das durch die Hersteller angebotene Korkgranulat enthält ggf. auch recyceltes Kork aus behandelten Fußboden- oder Wandbelägen. Eine Zertifizierung im Hinblick auf mögliche Inhaltsstoffe dieses Korkgranulates liegt derzeit noch nicht vor.
    • Es ist derzeit noch nicht abschließend geklärt, inwieweit Kork während der Wachstumsphase im Mittelmeerraum ggf. durch Immissionen belastet wird.

    Kosten & Fördermöglichkeiten zur Nach-/Umrüstung von Bestandsplätzen

    Eine Umrüstung von bestehenden Plätzen mit Kunststoffgranulat ist ohne große Probleme möglich. So besteht neben der Möglichkeit, das Kunststoffgranulat auf einmal abzutragen und zu ersetzen, auch die Möglichkeit eines „schleichenden“ Umstiegs, in dem man bei Bedarf anstelle von Kunststoffgranulat alternatives Granulat auffüllt. Während dieser kostenneutral erfolgt, belaufen sich die Kosten für einen Komplettaustausch in Abhängigkeit von der Spielfeldgröße auf durchschnittlich ca. 75.000 Euro. Durch das vergleichbare Preisniveau sind die Kosten im Rahmen einer planmäßigen Sanierung durch Umrüsten auf die Einfüllgranulate Quarzsand oder Kork nach einer Nutzungsdauer von 12 bis 15 Jahren gleich. Somit hat ein Verbot von Kunststoffgranulaten bei der Neuanlage und bei der Sanierung nach Ablauf der planmäßigen Nutzungsdauer keine finanziellen Auswirkungen für Sportvereine und Kommunen.

    „Moderne Sportstätte 2022“

    Im Hinblick auf die Unterstützung der Landesregierung für die Umrüstung von Kunstrasenplätzen kommt für Plätze in Trägerschaft der Vereine grundsätzlich das Programm „Moderne Sportstätte 2022“ in Frage. Darüber hinaus stehen den Kommunen und den Sportvereinen in der Gebietskulisse „ländlicher Raum“ in Gemeinden und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnern im Rahmen der am 14. September 2019 in Kraft getretenen „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums“ des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Fördermittel für die Umrüstung von Sportanlagen zur Verfügung. Aktuell stehen den Kommunen bereits die Mittel der Sportpauschale gem. § 18 Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) zur Verfügung, die abhängig von der jeweiligen gemeindlichen Priorität im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit durch weitere Pauschalmittel des GFG verstärkt werden können.

    Systeme zur Vermeidung des  Granulataustrages

    Als Alternative zu einem kompletten Verbot von Kunststoffgranulaten wurden u.a. Sauberlaufzonen, Auffangeinrichtungen, Entwässerungsfilter sowie eine konsequente Pflegeleistung und verbindliche Pflegevorschriften als Gegenmaßnahmen zur Verringerung der Emission von Mikroplastik in die Umwelt angeführt. Hersteller solcher Rinnenfiltersysteme werben aktuell mit einem Rückhalt von über 98 Prozent der ausgetragenen Mikroplastikpartikel (Infill-Material sowie abgebrochene und abgeriebene Kunstrasenhalme). Abhängig von Art und Umfang werden die Kosten für die vorgenannten Einzelmaßnahmen auf ca. 20.000 bis 50.000 Euro geschätzt.

    Experten einbeziehen

    Empfehlenswert sind einzelfallbezogene Beratungsgespräche mit Planungsbüros und Herstellern, um die bereits vorhandenen Vorkehrungen im Hinblick auf die modernsten Möglichkeiten zur Verminderung des Austrages von Mikroplastik in die Umwelt zu prüfen. Da zum jetzigen Zeitpunkt von einem Verbot des Inverkehrbringens und der zukünftigen Nutzung von Kunststoffgranulat durch die EU-Kommission auszugehen ist, wird allein der Einbau von Rinnenfiltersystemen und anderen Auffangeinrichtungen voraussichtlich nicht ausreichend sein, um dauerhaft die Nutzung der Kunstrasenplätze mit Kunststoffgranulat sicherzustellen. Eine Verringerung des Mikroplastikaustrags wird durch solche Systeme jedoch unzweifelhaft erreicht.

    Fazit

    • Bestandsplätze sind nach übereinstimmender Ansicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und der Landesregierung Nordrhein-Westfalen von dem vorliegenden Beschränkungsvorschlag nicht unmittelbar betroffen, weil das Kunststoffgranulat bereits auf dem Kunststoffrasenplatz ausgebracht und damit in den Verkehr gebracht wurde.
    • Unabhängig von dieser Einschätzung hat sich die Landesregierung den Forderungen der Fachverbände angeschlossen und im Rahmen der Sportministerkonferenz zumindest eine sechsjährige Übergangsfrist für Bestandsplätze gefordert.
    • Die EU-Kommission und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) sind sich der besonderen Rolle des Sports für die Gesellschaft bewusst und sehen die Notwendigkeit, auch zukünftig die Nutzung von Sportstätten in ausreichendem Maß zu gewährleisten.
    • Unabhängig von einer Entscheidung der EUKommission hat die Landesregierung NordrheinWestfalen die Initiative ergriffen, um zukünftig die Umweltbelastung durch Kunststoffgranulate zu verringern.
    • Die Förderrichtlinien, die die Errichtung, Umrüstung oder Modernisierung von Kunstrasenplätzen ermöglichen, wurden dahingehendend angepasst, dass Anträge mit Kunststoffgranulat (SBR und EPDM) von der Förderung ausgeschlossen sind.
    • Die Umrüstung bestehender Plätze mit Kunststoffgranulat auf Kork oder Quarzsand wurde in die Förderung aufgenommen.
    • Die Errichtung neuer Kunstrasenplätze mit Kork, Quarzsand oder ohne Granulat bleiben unverändert förderfähig.

     

    Hier kommen Sie zur PDF-Datei.

     

     

  • Die wichtigsten Links

    Die wichtigsten Links

    Zum vollständigen Statement des DFB geht es hier.

    Die gesamte Stellungnahme des Bundesumweltministeriums finden Sie hier.

    Die ausführliche Mitteilung der Europäischen Kommission finden Sie hier.

    Das komplette Statement der Landesregierung NRW kann hier abgerufen werden.

    Zu den Mikroplastik-FAQs des DFB geht es hier.

    Die Website des DOSB zum Thema Mikroplastik finden Sie hier.

    Weitere Informationen, zum Beispiel zur Definition von Mikroplastik, zu den Inhaltsstoffen der Kunststoffrasenplätze und zu verschiedenen Arten von Füllstoffen, finden Sie in der Broschüre des DFB.

Zudem beantworten wir hier die wichtigsten Fragen rund um die Kunstrasennutzung in Deutschland und geben Tipps zur umweltschonenden Pflege.

  • Reinigung und Pflege: Mikroplastik auf Kunstrasen

    Reinigung und Pflege: Mikroplastik auf Kunstrasen

    Was müssen Amateurvereine und Kommunen angesichts der Diskussion um Kunststoffgranulat auf Kunststoffrasenplätzen beachten? Wir beantwortet die wichtigsten Fragen und geben Tipps zur umweltschonenden Pflege.

    Warum gibt es eine Handlungsempfehlung des DFB?

    Die Handlungsempfehlung soll helfen, die Diskussionen hinsichtlich der Kunststoffrasenplätze zu versachlichen und den Nutzer*innen vorhandener Kunststoffrasen, insbesondere mit Kunststoffgranulat als Füllstoff, Hilfestellungen zu geben. Mit dem Ziel, möglichst wenig und im besten Fall keinen Mikroplastikaustrag vom Spielfeld in die Umwelt zu verursachen.

    Weshalb gibt es eine Umweltdebatte um die Kunststoffrasenplätze?

    Das Europäische Parlament verabschiedete am 13. September 2018 eine "Europäische Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft". Darin forderte es die Kommission auf, bis 2030 u. a. ein EU-weites Verbot von Mikroplastikpartikeln in Kosmetika sowie Körperpflege-, Wasch- und Reinigungsmitteln zu prüfen und bei Bedarf zu erlassen. Die ECHA sollte zudem ein Verbot von Mikroplastik, das auch anderen Produkten "bewusst zugesetzt" wird, bewerten und – sofern erforderlich – das Verbot ausarbeiten, falls es keine sinnvollen Alternativen zu einem Verbot gebe.

    Zur Analyse der aktuellen Situation in den EU-Mitgliedstaaten wurden Erkenntnisse von unterschiedlichen Untersuchungen und Studien der Mitgliedstaaten herangezogen. Nach Angaben der ECHA ist das Kunststoffgranulat für die Befüllung von Kunststoffrasenflächen EU-weit die größte Verschmutzungsquelle an Mikroplastik im Sport mit einem Austrag von geschätzten 16.000 Tonnen pro Jahr. Durch das Verbot soll in den kommenden 20 Jahren der Austrag in die Umwelt von 500.000 Tonnen Mikroplastik verhindert werden.

    Wurde bereits ein in Deutschland verbindliches Gesetz erlassen?

    Es gibt (Stand: August 2021) auf Bundes- und Landesebene kein Verbot, auf Bestandsanlagen Kunststoffgranulat weiterhin zu verwenden oder auch bei Bedarf entsprechend nachzufüllen. Auch der Bau neuer Plätze mit Kunststoffgranulat ist theoretisch nach wie vor möglich. Jedoch sollten aus Umweltgesichtspunkten und einer drohenden Einschränkung der Nutzungsdauer im Falle eines Verbotes Produkte ohne Kunststoffgranulate genutzt werden. Kunststoffrasenplätze mit Kunststoffgranulaten werden zusätzlich in der überwiegenden Zahl der Landesförderungen von der finanziellen Förderung ausgeschlossen. Im Zuge der Umwandlung alter Platzanlagen oder Errichtung neuer Platzanlagen wird durch die öffentliche Hand zudem überwiegend auf mit Kunststoffgranulat verfüllte Plätze verzichtet.

    Welche Arten von Kunststoffrasenbelägen gibt es in Deutschland?

    Im Hinblick auf die technologische Entwicklung des Kunststoffrasens werden die Beläge heute in drei Kategorien unterteilt:

    1. Kunststoffrasenbeläge der ersten Generation (ab Mitte der 1970er Jahre): kurze, dichte, unverfüllte Polschicht, verbunden mit einer Elastikschicht auf bituminösem Unterbau.
    2. Kunststoffrasenbeläge der zweiten Generation (ab Ende der 1980er Jahre): längere, nicht zu dichte Polschicht mit Quarzsand bis fast an die Oberfläche verfüllt, in der Regel auf elastifizierender Schicht (gebundene elastische Tragschicht 35 Millimeter oder Elastikschicht 25 Millimeter) oder auf vorgefertigter Bahnenware bzw. anderen vorgefertigten elastischen Systemen.
    3. Kunststoffrasenbeläge der dritten Generation (seit Ende der 1990er Jahre): Polschicht mit langen, wesentlich weicheren Kunststoffbändchen, die mit Sand und Kunststoffgranulat oder natürlichen Füllstoffen verfüllt werden, in der Regel auf elastifizierender Schicht (gebundene elastische Tragschicht oder Elastikschicht) oder auf vorgefertigter Bahnenware bzw. anderen vorgefertigten elastischen Systemen.

    Wodurch werden Kunststoffrasenbeläge verschmutzt?

    Vor allem Laub, Nadeln, Blüten und anderweitige Pflanzenrückstände sowie u.a. Kaugummireste zählen zu den bekanntesten Verschmutzungen, die für den Belag schädlich sind. Gleiches gilt für Böden aus angrenzenden Pflanz- und Wegeflächen.

    Was gilt es bei der Pflege zu beachten?

    • Allgemeine Pflegemaßnahmen: Die Spielfläche sollte regelmäßig gereinigt werden. Laub-, Blüten-, Zweigreste oder Abfälle müssen entfernt werden. Dafür eignen sich Reinigungsgeräte mit einfachen Bürsten, um die Rückstände abzusammeln.
    • Allgemeine Nutzungs- und Pflegehinweise: Der Kunststoffrasenplatz sollte gleichmäßig bespielt werden, damit die gesamte Spielfläche genutzt wird. Nach besonders intensiven Trainingsformen sollten diese Bereiche abgezogen werden. So wird im Anschluss daran das Granulat wieder verteilt.
    • Pflegefahrzeuge: Beim Einsatz von Pflegefahrzeugen sollte vor allem darauf geachtet werden, dass im Schritttempo gefahren wird. Zudem sollten starkes Beschleunigen und Abbremsen vermieden werden, sowie während der Fahrt keine Schmier- und Treibstoffe verloren gehen.
    • Starke Verschmutzung: Vor allem im Herbst kommt es zu Verunreinigungen. Unkraut, Moos, Blätter und Abfall müssen häufiger vom Platz entfernt werden.
    • Spieler*innen, Funktionär*innen, Zuschauer*innen: Diese sollten vor und nach der Nutzung des Platzes die Schuhe reinigen, da getrockneter Schlamm und Staub eine Hauptursache für die Verschmutzung des Spielfeldes sein können.
    • Sammelstellen, Zugänge, Wegeflächen und Entwässerungseinrichtungen: Sammelstellen sollten zentral gelegen sein und einfache Entsorgungsmöglichkeiten bieten. An Spielfeldzugängen sollten Schilder angebracht, Wegflächen gekehrt, sowie Entwässerungseinrichtungen gereinigt werden.
    • Pflegeprotokoll: Zur Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen sollte ein "Pflegebuch" angelegt werden, in dem die einzelnen Pflegemaßnahmen und Zeitpunkte festgehalten werden.

    Wie verhindert man wirksam, dass nicht zu viel Kunststoffgranulat in die Umwelt gelangt?

    Beim Säubern des Platzes mit einem Reinigungsfahrzeug sollte man mit gemäßigter Geschwindigkeit fahren. Beim Wenden ist darauf zu achten, dass man nicht auf die Flächen rund um den Belag ausfährt. In der Regel verteilt sich das Granulat nach außen. Demnach sollte man zunächst das Kunststoffgranulat von außen hin zur Mitte schieben – von beiden Spielfeldrandseiten.

    Das Kunststoffgranulat sollte sorgfältig eingearbeitet werden. Oftmals bleibt das Granulat auf den Kunststofffasern liegen. Mit geeigneten Rechen oder gröberen Besen kann man das Granulat sofort nach dem Auffüllen verteilen.
    Zur Sicherung, dass keine Kunststoffgranulate in den Außenbereich gelangen, können z.B. Schutz- und Auffangbanden helfen.

    Weitere Informationen, zum Beispiel zur Definition von Mikroplastik, zu den Inhaltsstoffen der Kunststoffrasenplätze und zu verschiedenen Arten von Füllstoffen, finden Sie hier in der Broschüre.

    Text: DFB

Weitere Informationen, zum Beispiel zur Definition von Mikroplastik, zu den Inhaltsstoffen der Kunststoffrasenplätze und zu verschiedenen Arten von Füllstoffen finden Sie in der DFB-Broschüre.

Nach oben scrollen