Sportgerichte
Im Fußball-Verband Mittelrhein gibt es, ebenso wie im Staat, eine Gewaltenteilung. Die Rechtsprechung und das Verfahren regeln sich nach den Satzungen und Ordnungen des Verbandes, des WDFV und des DFB.
Zuständige Rechtsorgane sind das Verbandssportgericht, die Bezirkssportgerichte und die Kreissportgerichte sowie die Verbandsjugendsportgerichte und die Kreisjugendsportgerichte.
Verbandssportgericht
Das Verbandssportgericht ist das oberste Rechtsorgan ("Verbandsgericht") des Fußball-Verbandes Mittelrhein e. V., § 40 Abs. 1 Satzung. Es ist in erster Instanz unter anderem zuständig für die Streitigkeiten, die sich aus dem Spielbetrieb der Verbands- und Landes- und Bezirksligen der Herren und Frauen ergeben. Das Verbandssportgericht ist außerdem zuständig für alle Fälle mit Diskriminierungsbezug aus den Kreisen und auf Verbandsebene.
In zweiter Instanz entscheidet es über Berufungen gegen die Urteile der Bezirkssportgerichte.
Die Sportrichter des Verbandssportgerichts sind seit dem letzten Verbandstag:
Verbandsjugendsportgericht
Das Verbandsjugendsportgericht ist das oberste Rechtsorgan des Verbandes für Jugendsachen. Es entscheidet in Sachen, die aus dem Spielbetrieb der Jugend des Verbandes entstehen, und ist in 2. Instanz zuständig für die Entscheidungen über Rechtsmittel gegen Urteile und Beschlüsse der Kreisjugendsportgerichte.
Die Sportrichter des Verbandsjugendsportgerichts sind seit dem letzten Verbandsjugendtag:
Bezirkssportgericht I
Das Bezirkssportgericht I ist Sportgericht des FVM auf Verbandsebene.
Es ist in erster Instanz zuständig für Angelegenheiten, die sich aus dem Spielbetrieb der Bezirksligen 1 und 2 ergeben. In zweiter Instanz ist das Bezirkssportgericht I zuständig in Berufungssachen gegen Urteile der Sportgerichte der Kreise Köln, Bonn, Sieg, Berg und Euskirchen.
Vom Verbandstag wurden zu Sportrichtern des Bezirkssportgerichts I folgende Mitglieder gewählt:
Bezirkssportgericht II
Das Bezirkssportgericht II ist Sportgericht des FVM auf Verbandsebene.
Es ist in erster Instanz zuständig für Angelegenheiten, die sich aus dem Spielbetrieb der Bezirksligen 3 und 4 ergeben. In zweiter Instanz ist das Bezirkssportgericht II zuständig in Berufungssachen gegen Urteile der Sportgerichte der Kreise Rhein-Erft, Aachen, Düren und Heinsberg.
Vom Verbandstag wurden zu Sportrichtern des Bezirkssportgerichts II folgende Mitglieder gewählt:
Ansprechpersonen in der Verbandsgeschäftsstelle
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der FVM-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.