Präsidium und Beirat
Die Pflichten und Befugnisse des Präsidiums ergeben sich aus § 27 der Satzung. Entscheidungen der laufenden Verwaltung (insbesondere im Finanz- und Personalbereich) sind auf das geschäftsführende Präsidium übertragen. Das Präsidium wird vom Verbandstag - dem höchsten Beschlussorgan des Verbandes - für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Seit dem Verbandstag 2022 gehören dem Präsidium die nachfolgenden Mitglieder an (unter "Mehr Informationen" finden Sie die Details zur Geschäftsverteilung):
Geschäftsführendes Präsidium
Weitere Präsidiumsmitglieder
Beratende Präsidiumsmitglieder
Ehrenpräsident
Beirat
Die Pflichten und Befugnisse des Beirats ergeben sich aus § 28 der Satzung.
Er besteht aus den Mitgliedern des Präsidiums und den Vorsitzenden der neun Fußballkreise. Der Vorsitzende des Verbandssportgerichts, der Verbandsgeschäftsführer sowie der Sportschulleiter nehmen an den Sitzungen des Beirats beratend teil.
Der Beirat trifft in der Regel zwei Mal im Jahr zu seinen Sitzungen zusammen.