Präsidium und Beirat
Das Präsidium ist das höchste Exekutivorgan des FVM. Es setzt die Beschlüsse des Verbandstages und des Beirates um, führt das operative Geschäft, setzt Leitbilder, hat die Aufsicht über alle Verbandsorgane und ist zugleich der Vorstand des FVM als eingetragener Verein i. S. d. § 26 BGB.
Seine Pflichten und Befugnisse ergeben sich aus § 27 der Satzung. Entscheidungen der laufenden Verwaltung (insbesondere im Finanz- und Personalbereich) sind auf das „Geschäftsführende Präsidium“ übertragen, das aus dem Präsidenten, den Vizepräsidenten und dem Verbandsschatzmeister besteht. Das Präsidium wird von dem Verbandstag - dem höchsten Beschlussorgan des Verbandes - für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Seit dem Verbandstag 2022 gehören dem Präsidium die nachfolgenden Mitglieder an (unter "Mehr Informationen" finden Sie die Details zur Geschäftsverteilung):
Geschäftsführendes Präsidium
Weitere Präsidiumsmitglieder
Beratende Präsidiumsmitglieder
Ehrenpräsidenten
Beirat
Der Verbandsbeirat (§ 28 der FVM-Satzung) ist nach dem Verbandstag das zweithöchste Beschlussorgan des Verbandes.
Er berät das Präsidium bei der Führung der Geschäfte, kann in Dringlichkeitsfällen legislative Funktionen wahrnehmen und ist bei bestimmten Geschäften zur Genehmigung von Präsidiumsbeschlüssen hinzuzuziehen. Er besteht aus den Mitgliedern des Präsidiums und den Vorsitzenden der neun Fußballkreise. Der Vorsitzende des Verbandssportgerichts und der Verbandsgeschäftsführer nehmen an den Sitzungen des Beirats beratend teil.
Der Beirat trifft in der Regel zwei Mal im Jahr zu seinen Sitzungen zusammen.