Satzung und Ordnungen
Die Satzung und die Ordnungen des FVM sind Grundlage unseres Verbandsrechts. Die Satzung hat dabei die Funktion der "Verfassung" des Verbandes, während die Ordnungen auch als die "Gesetze" des Verbandsrechts verstanden werden können. Als dritte Kategorie stammen die Verwaltungsanordnungen aus dem Bereich der Exekutiven; sie ergänzen und konkretisieren unser Verbandsrecht in bestimmten Bereichen.

Daneben gelten im FVM auch einige Ordnungen des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV). Dessen Verbandsrecht findet auch im FVM-Gebiet Anwendung, weil der FVM als Landesverband Mitglied des Regionalverbandes WDFV ist und dessen Regelungen in Bereichen anerkannt hat, die sinnvollerweise einheitlich für das gesamte WDFV-Gebiet gelten sollen. Besonders wichtig sind dabei die Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) und die Spielordnung (SpO) des WDFV. Das WDFV-Verbandsrecht kann hier eingesehen werden.
- Satzung des FVM (Stand: Juli 2019)
- Finanzordnung und Spesenordnung (Stand: November 2019)
- Ehrungsordnung (Stand: März 2020)
- Jugendordnung (Stand: November 2019)
- Verwaltungsanordnung zur Aufnahme von Vereinen in den FVM (Stand: Juni 2016)
- Verwaltungsanordnung zum Melden von Juniorenmannschaften (Stand: Juli 2017)
- Verwaltungsanordnung zur Schiedsrichtermeldepflicht (Stand: Mai 2020)
- Verwaltungsanordnung zu Spielgemeinschaften (Stand: Mai 2020)
- Verwaltungsanordnung zum Genehmigungsverfahren bei einem Zusammenschluss von Vereinen (Stand: Mai 2017)
- Verwaltungsanordnung zur Erhebung von Gebühren (Stand Juli 2019)