In dieser Woche haben sich Bund und Länder auf weitreichende Beschlüsse geeinigt. In Nordrhein-Westfalen ist seit Donnerstag, 7. Mai 2020, der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet. Wichtig: Der Fussball unterliegt dabei als Kontaktsportart jedoch weiterhin besonderen Vorgaben.
Der DFB und seine Landesverbände haben einen Leitfaden zusammengestellt, der hilfreiche Tipps gibt, was Vereine, Trainer*innen und Spieler*innen unter den gegenwärtigen Vorgaben im Trainingsbetrieb beachten sollten. Der Leitfaden bietet eine Orientierung, um Wege aufzuzeigen, wie der Fußball im Amateurbereich wieder ins Rollen kommt kann.
Hier finden Sie den Leitfaden zum Download.
Weitere Informationen:
Darüberhinaus haben der Landessportbund NRW und die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) viele hilfreiche Tipps für Vereine zur Wiederaufnahme des Vereinssports zusammengestellt:
Hier geht es zur Übersicht des LSB NRW.
Hier finden Sie die Handlungshilfe für Breitensportvereine der VBG zum Download.
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den oben genannten Dateien u. Webseiten um allgemeine Hilfestellungen zur Wiederaufnahme des Vereinssports handelt. Maßgeblich für die Vereine im Fußball-Verband Mittelrhein sind die Vorgaben des Landes NRW sowie der örtlichen Behörden.