Saison 2024/25: Das ändert sich zur neuen Spielzeit

Saison 2024/25: Das ändert sich zur neuen Spielzeit

Auf geht’s in die neue Spielzeit! Mit dem Startschuss für die neue Saison gibt es traditionell auch einige Veränderungen im Spielbetrieb und bei allgemeinen Themen. Der FVM stellt die zentralen Saisonneuerungen vor, die für alle Mannschaften (Senior*innen/Jugend) im Spielbetrieb auf Verbands- und Kreisebene gelten.


Spielbetrieb

Mit Beginn der Saison 2024/25 werden in allen FVM-Wettbewerben auf Verbands- und Kreisebene im Senior*innen- und Junior*innenbereich das DFB-Stopp-Konzept und der Kapitänsdialog umgesetzt. Dazu haben sich die spieltechnischen Gremien des FVM im Senior*innen- und Junior*innenbereich gesamtheitlich entschieden. Beide Maßnahmen tragen zur Stärkung des Fair-Play-Gedankens auf den Sportplätzen am Mittelrhein bei und sollen deeskalierend wirken. Weitere spielbetriebliche Themen in den Saisonneuerungen sind die FVM-Liga inklusiv, die Pflicht für Passfotos als Nachweis der Spielberechtigung, die Weiterentwicklung im Bitburger-Pokal, die neuen Spielformen im Kinderfußball, die Auswirkungen der neueingeführten DFB-Nachwuchsligen und die Regelungen für Rückwechsel bei den A-Juniorinnen.

 

Alle: DFB-Stopp-Konzept

Im Rahmen des DFB-Stopp-Konzeptes ist es den Schiedsrichter*innen künftig möglich, auf eine potenzielle Eskalation des Spiels durch Einflüsse von Innen und Außen zu reagieren und bis zu zwei Beruhigungspausen einzulegen.

Mögliche Einflüsse, die zu einer Beruhigungspause führen können, sind beispielsweise Rudelbildungen auf dem Platz oder Beleidigungen durch die Zuschauer*innen. In diesen Fällen drohender Eskalation kann der*die Schiedsrichter*in gemäß dem DFB-Stopp-Konzept eine Beruhigungspause einlegen. Pro Spiel sind bis zu zwei Beruhigungspausen möglich, eine weitere Unterbrechung führt zum Abbruch des Spiels.

Der standardisierte Ablauf des DFB-Stopp-Konzepts:

  • Das offizielle Zeichen ist das Überkreuzen der Arme über dem Kopf, danach bewegt der*die Schiedsrichter*in die ausgestreckten Arme seitlich zu einer Waagerechten, die Arme zeigen dabei in Richtung der Strafräume.
  • Nach diesem Zeichen haben sich alle Spieler*innen in den eigenen Strafraum zu begeben, nur die Kapitän*innen (und ggf. weitere, von dem*der Schiedsrichter*in benannte Personen) kommen im Mittelkreis zusammen.
  • Dort erklärt der*die Schiedsrichter*in den Kapitän*innen den Grund für die Beruhigungspause und teilt die voraussichtliche Dauer mit. Die Dauer kann variieren und orientiert sich daran, wann eine geordnete Spielfortsetzung wieder möglich ist.
  • Spieler*innen, die die Regelung missachten, können von dem*der Schiedsrichter*in verwarnt werden.
  • Ergänzend: Auf Sportplätzen, auf denen dies möglich ist, gibt es zusätzlich die Möglichkeit während der Beruhigungspause eine standardisierte Stadiondurchsage zu verlesen. Eine Textempfehlung finden Sie hier.


Alle: Kapitänsdialog
Bei wichtigen Entscheidungen (z.B. Strafstoßentscheidungen) darf ab der Saison 2024/25 nur der*die Kapitän*in mit dem*der Schiedsrichter*in kommunizieren. Der*Die Schiedsrichter*in zeigt dies durch einen waagrecht vor dem Körper nach vorne ausgestreckten Arm an. Dieses Zeichen signalisiert, dass bis auf den*die Kapitän*in alle weiteren Spieler*innen mindestens vier Meter Abstand zu dem*der Schiedsrichter*in halten müssen. Spieler*innen, die sich nicht an diese Regelung halten, können von dem*der Schiedsrichter*in verwarnt werden.

Zu den FAQs zum Kapitänsdialog.


Alle: FVM-Liga inklusiv
Zur neuen Saison 2024/25 wird die FVM-Liga inklusiv in den regulären Spielbetrieb des Fußball-Verbandes Mittelrhein (FVM) überführt und künftig ebenfalls über das DFBnet organisiert. Die FVM-Liga inklusiv ist in der kommenden Spielzeit für Altersklassen geplant (abhängig von der Anzahl an gemeldeten Mannschaften): Ü 19 für Senior*innen, U 19 für A- und B- Junior*innen und U 15 für C- und D-Junior*innen.


Senior*innen: Spielberechtigung mit Passfoto
Mit Beginn der vorangehenden Saison wurde der digitale Spielerpass verpflichtend eingeführt, der Papierpass verlor seine Gültigkeit. Im Zuge der Umstellung ermöglichten die Spielleitenden Stellen des FVM im Sinne einer Übergangslösung bei fehlendem Lichtbild im digitalen Spielerpass ein nachträgliches Hochladen sowie ein Nachreichen eines Lichtbildausweise per E-Postfach an den*die Staffelleiter*in nach dem Spiel. Diese Übergangslösung wurde nun abgeschafft, ein*e Spieler*in ohne dem hochgeladenen Bild im digitalen Spielerpass ist nicht spielberechtigt. Das Lichtbild kann auch im Nachgang nicht mehr eingereicht werden.

Vereine sollten deshalb unbedingt darauf achten, dass vor jedem Spiel die Bilder aller Spieler*innen im digitalen Spielerpass hochgeladen und für den*die Schiedsrichter*in nach der vereinsseitigen Freigabe der Mannschaftsaufstellung einsehbar sind.


Herren: Weiterentwicklung Bitburger-Pokal der Herren auf Verbands- und Kreisebene
Der Verbandsspielausschuss (VSpA) des Fußball-Verbandes Mittelrhein (FVM) hat zur Saison 2024/25 auf Grundlage der Ergebnisse einer verbandsweiten Umfrage umfassende Änderungen im Bitburger-Pokal der Herren auf Verbands- und Kreisebene beschlossen. Die Neuerungen erstrecken sich auf alle Vereine, deren Mannschaften im Herrenspielbetrieb an Pokalwettbewerben auf Kreis- und/oder Verbandsebene teilnehmen, also auf alle teilnahmeberechtigten Mannschaften von der Kreisliga D bis zur 3. Liga.

Was bedeuten die Weiterentwicklungen für die Übergangssaison 2024/25?

Für den Bitburger-Pokal auf Verbandsebene ändert sich zur Saison 2024/25 zunächst nichts. Dieser wird in der Saison 2024/25 letztmals nach altem System und mit 32 Mannschaften ausgetragen.

Am deutlichsten spürbar wird die Pokalreform bereits kommende Saison auf Kreisebene:

  • Zunächst wird der Bitburger-Kreispokal 2024/25 I nach klassischem Modus ausgetragen: Alle teilnahmeberechtigten Vereine auf Verbands- und Kreisebene nehmen am Bitburger-Kreispokal teil, ehe am 3. Oktober die meisten Kreise ihre Kreispokalsieger und Drittplatzierten ermitteln. Zu den 27 Kreisvertretern stoßen in der kommenden Saison nach bisherigem System die fünf teilnahmeberechtigten Regional- und Drittligisten des FVM. Die erste Runde auf Verbandsebene findet dann zwischen dem 29. und 31. Oktober 2024 statt.
  • Nach Abschluss des ersten Kreispokals folgt in der kommenden Saison ein weiterer, der Bitburger-Kreispokal 2024/25 II: Dieser dient dann als Qualifikation für den Bitburger-Pokal auf Verbandsebene 2025/26, die besten vier Mannschaften pro Kreis qualifizieren sich hierüber für den Bitburger-Pokal. Neu an der zweiten Austragung des Bitburger-Kreispokals 2024/25 II ist auch, dass die Mittelrheinligisten nicht teilnehmen werden, da diese für den Verbandspokal 2025/26 vorqualifiziert sind. Die fairsten Mannschaften im WestLotto-Fair-Play-Pokal, die sich nicht anderweitig qualifiziert haben, werden die letzten freien Plätze in der Ersten Runde des Bitburger-Pokals auf Verbandsebene besetzen.

Ausführliche Informationen zu den konkreten Veränderungen im Bitburger-Pokal auf Verbands- und Kreisebene zur neuen Saison und für die künftigen Spielzeiten finden Sie hier.


Jugend: Neue Spielformen im Kinderfußball
Zur neuen Saison greifen bundesweit die neuen Regelungen im Kinderfußball. Der FVM hat im Jugendbeirat im Herbst 2023 auf Vorschlag der AG Kinderfußball einheitliche Spielformen für die Altersklassen U 6 bis U 11 im gesamten Verbandsgebiet beschlossen. Die neun Fußballkreise haben sich auf einheitliche FVM-Wettspielformen im Kinderfußball geeinigt, die spätestens ab der Saison 2025/26 umgesetzt werden.
Weitere Informationen zu den Spielformen im Kinderfußball finden Sie hier.


Junioren: Auswirkungen der neueingeführten DFB-Nachwuchsliga U19 und U17
Mit der Reform der Junioren-Bundesligen kommen auch Änderungen auf den Spielbetrieb am Mittelrhein zu. Die bisherigen A- und B-Junioren-Bundesligen werden durch die neu eingeführten DFB-U19- und DFB-U17-Nachwuchsligen ersetzt, die eine effektivere Nachwuchsförderung ermöglichen sollen. Zukünftig können Vereine, die ein eigenes Nachwuchsleistungszentrum (NLZ) betreiben, aus dieser Nachwuchsliga nicht mehr absteigen. Dies erlaubt den Vereinen, sich ganz auf die Entwicklung ihrer jungen Talente zu konzentrieren, ohne dem Ergebnisdruck ausgesetzt zu sein.

Für den Juniorenspielbetrieb im FVM hat dies ebenfalls Auswirkungen. Bisher konnten die Meister der A- und B-Junioren-Mittelrheinligen am Saisonende in die Bundesligen aufsteigen; diese Möglichkeit entfällt nun. Stattdessen erhalten die Tabellenführer nach der Hinrunde im Januar die Möglichkeit, die Mittelrheinliga zu verlassen und in der Rückrunde in der zweiten Serie der Nachwuchsligen mitzuspielen. Die „Herbstmeister-Aufsteiger“ werden, wenn sie die Option nutzen, aus dem weiterlaufenden Spielbetrieb der Mittelrheinliga herausgenommen, die bisher absolvierten Spiele werden annulliert. Dies kann dazu führen, dass die Hinrunde der A- und B-Junioren-Mittelrheinligen mit 14 Mannschaften gespielt wird, während in der Rückrunde 13 Mannschaften teilnehmen können.


Juniorinnen: Rückwechsel bei den A-Juniorinnen erlaubt
Bei den A-Juniorinnen auf Verbandsebene dürfen ab der Saison 2024/25 jeweils fünf Spielerinnen pro Mannschaft beliebig ein- und ausgewechselt werden. Weiterhin sind Rückwechsel auch bei den B-Juniorinnen sowie den C- bis E-Juniorinnen auf Kreis- und Verbandsebene möglich.

 

Fair Play & gesellschaftliche Aufgaben

FVM-Leitfaden für die Sicherheit im Amateurfußball
In seiner Funktion als FVM-Sicherheitsbeauftragter hat Thomas Wicht Ende 2023 einen neuen, detaillierten und praxisnahen Leitfaden für die Sicherheit im Amateurfußball erarbeitet. Der Leitfaden soll Vereinen Anregungen und Empfehlungen geben, wie die Sicherheit bei Spielen weiter erhöht werden kann. Die Ausführungen enthalten Hinweise für verschiedene Situationen: Spiele unabhängig von Spiel- und Altersklasse, einschließlich Pokalspielen, Freundschaftsspielen und Turnieren. Die Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen ist nicht verbindlich, die Hausrechtsinhaber*innen treffen die Entscheidungen in eigener Verantwortung.

Zum FVM-Leitfaden für Sicherheit im Amateurfußball.


Vereine allgemein

Erhöhung der Mitgliedsbeiträge und Meldegebühren
Wir weisen darauf hin, dass die Mitgliedsbeiträge und Meldegebühren zur kommenden Spielzeit 2024/25 obligatorisch erhöht werden.
Die aktuelle Finanzordnung der FVM finden Sie hier.

Anpassungen der Rechts- und Verfahrensordnung
Änderungen bei Bewährungsstrafen gegen Vereine
§ 13 Abs. 6 der RuVO wurde dahingehend ergänzt, dass nunmehr auch ausdrücklich Bewährungsstrafen im Sinne von Abs. 1 gegen Vereine widerrufen werden können. Vorher war dies nur für Einzelpersonen explizit geregelt.

Anpassungen der Zuständigkeit der Bezirkssportgerichte
Gem. § 24 Abs. 2 f) RuVO sind die Bezirkssportgerichte nicht mehr erstinstanzlich für Verfahren gegen Trainer*innen mit C-Lizenz zuständig, sondern nur noch für Verfahren gegen Trainer*innen, die eine B-Lizenz innehaben.

 

Mehr zum Thema:

Am 24. August startet mit der FVM-Saisoneröffnung der Herren die neue Spielzeit. Alle Informationen zum Auftaktspiel erhalten Sie hier.

Mit Beginn der Saison 2024/25 ist der FVM auch auf den Buisnessnetzwerken LinkedIn und Xing vertreten. Zum LinkedIn-Kanal und zum Xing-Profil.

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