Kommentiert von Verbandslehrwart Michael Beitzel:
Wie zu Beginn jeder neuen Saison hat es wieder Modifikationen im Regelwerk gegeben, so dass wir die regeltechnisch Interessierten auf den neuesten Stand bringen möchten. Die Modifikationen seitens der FIFA sind in diesem Jahr dezent ausgefallen, so dass sich alle nur auf geringfügig geänderte Regelauslegungen einstellen müssen. Die nur den Profibereich betreffenden Regelungen zum VAR (Video-Assistent-Referee) haben wir bewusst weggelassen. Wer sich unmittelbar anhand des Regeltextes informieren und die Regelbestimmung im Wortlaut nachlesen möchte, dem empfehlen wir die Lektüre des neuen DFB-Regelheftes 2018/2019, welches hier heruntergeladen werden kann:
www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/179710-AU1801301_Fussballregeln_2018_LowRes.pdf
Da die Modifikation seitens der FIFA in Jahren von großen Turnieren (WM oder Olympischen Spielen) immer sehr dezent ausfallen, gibt es in diesem Jahr nur einige wenige Punkte, die anzusprechen sind. Wer sich darüber hinaus noch informieren möchte, findet eine umfassende Kommentierung im Download-Bereich auf www.fvm.de.
• Die wohl wichtigste Änderung ist, dass im Pokalwettbewerb nun eine zusätzliche Auswechslung zugelassen wird, wenn ein Spiel in die Verlängerung geht. Dies gilt unabhängig davon, ob das Auswechselkontingent in der regulären Spielzeit bereits ausgeschöpft wurde oder nicht und findet in den Pokalspielen der Saison 2018/19 bereits Anwendung.
• Ein Spieler, der das Spielfeld zur Behebung von Mängeln an seiner Ausrüstung verlässt (z.B. Schuhwechsel) und ohne Erlaubnis wieder betritt, wird mit einem direkten Freistoß (oder Strafstoß) bestraft.
• Trinkpausen dürfen nicht länger als eine Minute dauern. Hiermit soll verhindert werden, dass die Trinkpausen zu ausschweifenden taktischen Besprechungen während des Spieles genutzt werden. Die durch die Trinkpause verlorene Zeit ist selbstverständlich am Ende jeder Halbzeit nachzuspielen. • Ein während des Elfmeterschießens eingewechselter Torhüter darf – sofern der ausgewechselte Torhüter einen Elfmeter geschossen hat – erst einen Elfmeter schießen, nachdem alle teilnahmeberechtigten Spieler einen Elfmeter ausgeführt haben.
• Beißen wurde in der Liste der Vergehen aufgenommen, die mit einem direkten Freistoß und einem Feldverweis geahndet werden.
• Das Werfen eines Gegenstandes in Richtung des Balles wie auch das Treffen des Balls mit einem Gegenstand in der Hand werden mit einem direkten Freistoß geahndet. Dies gilt nicht mehr als Handspiel, so dass zur Verwirklichung des Verstoßes der Ball nicht zwingend getroffen werden muss.
• Entscheidet der Schiedsrichter beim Vereiteln einer offensichtlichen Torchance auf Vorteil, wird der fehlbare Spieler verwarnt, unabhängig davon, ob danach ein Tor erzielt wurde oder nicht.
• Ein Spieler muss einen Einwurf stehend ausführen (knien, sitzen etc. sind nicht zulässig).
Zu den Saison-Neuerungen auf FVM-Ebene gelangen Sie hier.