Hinweis zum Verlängerungszeitraum der Trainerlizenzen

Hinweis zum Verlängerungszeitraum der Trainerlizenzen

Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der weiter bestehenden Ausnahmesituation gilt im Fußball-Verband Mittelrhein folgende Regelung:

  • Lizenzen, die zum 31. Dezember 2021 auslaufen, behalten Ihre Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2022.
  • Bei der künftigen Einreichung der erforderlichen 20 Fortbildungsstunden wird eine Anrechnung auf den regulären 3-Jahres-Rhythmus zur Verlängerung vorgenommen.
  • Die Gültigkeit der Lizenzen, die bereits im vergangenen Jahr von der Sonderregelung profitierten, wird erneut um ein Jahr verlängert und diese Zeit bei der nächsten regulären Verlängerung angerechnet.
     
Nachfolgend stellen wir Ihnen die getroffenen Regelungen anhand eines konkreten Praxisbeispiels dar:

Die Gültigkeit der C-Lizenz wurde bereits im Jahr 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie ohne Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Im Jahr 2021 kann der Lizenzinhaber aufgrund der weiterhin bestehenden Einschränkungen und dezimierten Fortbildungsmöglichkeiten nur die Teilnahme an 8 Unterrichtseinheiten zur Lizenzverlängerung nachweisen.

Die Gültigkeit der Lizenz wird erneut durch den Fußball-Verband Mittelrhein um ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Die aktive Beantragung dieser Regelungen ist nicht notwendig.

Die fehlenden 12 Fortbildungsstunden für die reguläre Lizenzverlängerung bis zum 31. Dezember 2023 müssen bis Ende des Jahres 2022 absolviert werden.
 

Ihre Ansprechpartnerin bei Rückfragen: Martina Weisheit, Sachbearbeiterin Qualifizierung: martina.weisheit(at)fvm.de
 

Sie haben grundsätzliche Fragen zur Trainer*innen-Ausbildung oder zu Lizenz-Fortbildungen? Die wichtigsten Fragen beantworten wir in unseren FAQ's zu Qualifizierungsmaßnahmen.
 

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