Mit der Neufassung der Coronaschutzverordnung vom 10. Juni 2020 hat die Landesregierung NRW die Möglichkeit geschaffen, auch im Fußball wieder Trainings- und Wettkampfbetrieb im Freizeit- und Breitensport durchzuführen. Präsidium und Jugendausschuss des FVM sind sich einig, dass es in dieser Spielzeit keinen Wettkampfbetrieb mehr geben wird.
Freundschaftsspiele im Seniorenbereich sind in Eigenverantwortung der Vereine möglich, wobei vor der Durchführung unbedingt Kontakt mit den lokalen Behörden aufgenommen werden muss, um die Situation vor Ort auf den Sportanlagen abzustimmen. Die Entscheidung der Landesregierung bedeutet nicht automatisch, dass auf allen Sportanlagen frei gespielt werden kann. Die Coronaschutzverordnung schafft einen Rahmen im Land Nordrhein-Westfalen.
Sofern die lokalen Behörden ein Freundschaftsspiel gestatten und der ausrichtende Vereine alle Hygiene-Voraussetzungen gemäß der Coronaschutzverordnung erfüllt, kann das Freundschaftsspiel ausgetragen werden. Aufgrund der kurzfristigen Entwicklungen werden die Vereine bei Freundschaftsspielen bis zum 30. Juni 2020 gebeten, sich eigenständig um eine*n Schiedsrichter*in zu kümmern und den Kreisschiedsrichterausschuss über den Namen zu informieren, damit der Versicherungsschutz gewährleistet ist. Ab dem 1. Juli 2020 kann sich der ausrichtende Verein an seinen Kreisschiedsrichterausschuss wegen der Gestellung von Schiedsrichter*innen wenden. Der FVM weist aber ausdrücklich daraufhin, dass es für Freundschaftsspiele keine verpflichtenden Ansetzungen gibt und die Schiedsrichter*innen sich nur freiwillig zur Leitung von Freundschaftsspielen bereit erklären können.
Der Jugendbeirat hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2020 entschieden, Freundschaftsspiele erst ab dem 1. Juli 2020 zuzulassen.
Sollten Vereine in ihrem Kader über Vertragsspieler*innen verfügen, für die Abgaben an die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) gezahlt werden, ist vor dem Einsatz dieser Spieler*innen unbedingt Kontakt mit der VBG aufzunehmen und der Rahmen für einen Einsatz dieser Spieler*innen individuell zu klären. Vertragsspieler fallen unter die Berufstätigkeit und nicht unter Freizeit- und Breitensport.