FAQs zur Saison 2020/21: Antworten auf Ihre Fragen!

In den untenstehenden FAQs finden Sie weitere Informationen zur Saison 2020/21 und die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

FAQs zur Saison 2020/21: Antworten auf Ihre Fragen!

A. Allgemein/Meisterschaftswettbewerbe

Was bedeutet die Beendigung und die Annullierung einer Spielzeit?
Unter Beendigung (= Abbruch) ist zu verstehen, dass der FVM bereits vor Ende des statutarisch festgelegten Spieljahres die unumkehrbare Entscheidung trifft, keine weiteren Spiele mehr auszutragen.

Die Annullierung bezieht sich auf die Folge der Beendigung. Annullierung bedeutet, dass die Spielzeit nicht gewertet wird. Es wird also keine Mannschaft zum Meister erklärt. Zudem steigt keine Mannschaft auf oder ab.
 

Für welche Wettbewerbe gelten die Beendigung und Annullierung?
Die Entscheidung über die Beendigung und Annullierung gilt für alle Meisterschaftswettbewerbe im Herren-, Frauen- und Jugendspielbetrieb einschließlich der Futsal-Mittelrheinliga auf Verbands- und Kreisebene.
 

Warum werden die Meisterschaftswettbewerbe der Spielzeit nicht gewertet und keine Auf- und Absteiger festgelegt?
Der Entscheidungsmaßstab für die Meisterschaftswettbewerbe war durch die Vorgaben gemäß WDFV-Spielordnungen für den Herren- und Frauenbereich inkl. Futsal-Mittelrheinliga sowie den Jugendspielbetrieb festgelegt. Danach bleibt das Spieljahr ohne Wertung, wenn aufgrund der COVID-19-Pandemie weniger als 50 Prozent der Spiele einer Staffel durchgeführt werden können. Es gibt keine Meister, Auf- oder Absteiger. In der Spielzeit erfolgte Zurückziehungen haben aber weiterhin Bestand.

Wer die Paragrafen nachschauen möchte:
•    Herren/Frauen: § 41 Abs. 2b Spielordnung/WDFV
•    Futsal-Mittelrheinliga: § 40 Abs. 2b Futsalspielordnung/WDFV
•    Jugend: § 20a Abs. 2b Jugendspielordnung/WDFV
 

Warum werden die Meisterschaftswettbewerbe der Saison jetzt beendet?
Das Ende der Spielzeit ist gemäß der WDFV-Spielordnung auf den 30. Juni eines Jahres festgelegt. Grundlage für die Beendigungs-Entscheidung sind die anhaltenden Beschränkungen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie, die eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs in der ersten Mai-Hälfte 2021 nach einer angemessenen Vorbereitungszeit unmöglich machen. Diesen Zeitrahmen hatten die spielleitenden Stellen für die Wiederaufnahme ermittelt, um wenigstens 50 Prozent der Spiele einer Staffel beenden und somit eine sportliche Entscheidung über Auf- und Absteiger herbeiführen zu können.
 

Gilt die Entscheidung bzgl. Ende und Annullierung auch für die Staffeln, die deutlich kleiner sind und in denen daher ggf. 50 Prozent der Spiele bis zum 30. Juni hätten gespielt werden können?
Die Entscheidungen gelten auch für diese Staffeln. Nach Einschätzung der anhaltenden Beschränkungen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie ist auch in Staffeln mit weniger Mannschaften keine sportliche Entscheidung über Auf- und Absteiger herbeizuführen.
 

Können Vereine, die ihre Mannschaft in dieser Spielzeit zurückgezogen haben, dies noch einmal revidieren?
Nein, ein Abbruch der Saison ändert hieran nichts, denn der Wortlaut des § 52 Abs. 1 SpO/WDFV ist dahingehend eindeutig. Demnach gelten Mannschaften, die ab dem 1. Spieltag bis zur Beendigung der Runde vom Spielbetrieb zurückgezogen werden, als Absteiger. Folglich können sie in der neuen Saison nur in der nächsttieferen Spielklasse am Spielbetrieb teilnehmen. Diese Voraussetzungen werden auch bei einem Abbruch der Saison erfüllt.

Das gilt ebenfalls für zurückgezogene Mannschaften im Jugendbereich gemäß § 16a Abs. 2 JSpO/WDFV.
 

Ist die Entscheidung der Beendigung und Annullierung des Meisterschaftsspielbetriebs abschließend?
Ja. Der Beirat und Jugendbeirat sind vom außerordentlichen Verbands(jugend)tag im Juni 2020 ermächtigt worden, über sämtliche, insbesondere sportpolitische und regeltechnische, Fragestellungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie, deren Beschlussfassung ansonsten dem FVM-Verbands(jugend)tag zugewiesen wäre, zu entscheiden. Dies umfasst auch die Entscheidung über einen etwaigen vorzeitigen Abbruch oder eine sonstige Änderung der vom FVM veranstalteten Spielklassen und Wettbewerbe der Spielzeit 2019/20 und der Folgespielzeiten sowie über die sich daraus ergebenden Folgeregelungen (einschließlich der Wertungsfragen und Regelungen über Auf- und Abstieg sowie Änderungen des Wettbewerbsmodus). Daher müssen auch kein außerordentlicher Verbandstag und Verbandsjugendtag einberufen werden.

 

B. Pokal

Gilt die Beendigung und Annullierung auch für die Pokalwettbewerbe auf Kreis- und Verbandsebene?

Herren und Frauen:

Die Pokalwettbewerbe auf Kreis- und Verbandsebene sind aktuell von der Abbruchsentscheidung ausgenommen. Derzeit befinden sich die spielleitenden Stellen mit den Teilnehmern der jeweiligen Pokalwettbewerbe im Austausch, um über die Durchführung und Meldung zum DFB-Pokal 2021/22 zu entscheiden. Nach Abschluss der Gespräche und einer Entscheidung wird es dazu eine gesonderte Mitteilung geben.

Jugend:

Die Pokalwettbewerbe der Junioren und Juniorinnen auf Verbands- und Kreisebene sind ohne Wertung beendet. Damit gibt es in der Spielzeit 2020/21 keine Pokalsieger im Jugendbereich.

 

C. Saison 2021/22

Allgemein:

Was hat die Annullierung für die Mannschaften in der neuen Spielzeit für Folgen?
Die Mannschaften im Herren-, Frauen- und Jugendbereich starten in der neuen Spielzeit in der für die Spielzeit 2020/21 qualifizierten oder gemeldeten Spielklasse.
 

Bleiben die wegen des Abbruchs in der letzten Spielzeit (2019/20) aufgestockten Staffelgrößen bestehen?
Durch die Annullierung bleiben die Staffelgrößen bestehen. Es kann zu Verkleinerungen in den Staffeln kommen, in denen Mannschaften zurückgezogen worden sind oder nicht mehr gemeldet werden. Um gleiche Staffelgrößen in einer Spielklasse zu erhalten, kann es Verschiebungen zwischen den Staffeln in einer Spielklasse zur neuen Spielzeit 2021/22 geben.

Da die Regionalliga West der Herren am Ende der Spielzeit gewertet wird, kann dies je nach sportlichem Ausgang bei Absteigern aus dem FVM-Verbandsgebiet zu einer Aufstockung der Mittelrheinliga der Herren in der kommenden Spielzeit führen.
 

Wenn Vereine ihre Mannschaften zurückgezogen oder auf ihren Startplatz in einer Spielklasse in der nächsten Spielzeit verzichten, rückt dann eine Mannschaft nach?
Da es aufgrund der Annullierung keine Auf-/Abstiege gibt, können die aufgrund von Zurückziehungen oder durch Verzicht frei werdenden Staffelplätze nicht durch aufrückende Mannschaften nachbesetzt werden.
 

Können Vereine noch ihre Mannschaften im Seniorenbereich zurückziehen, um in der nächsten Spielzeit in der nächsttieferen Spielklasse zu starten?
In Anlehnung an die bestehenden Regelungen in § 52 Abs. 5 Spielordnung/WDFV können die Vereine ihre Mannschaften bis zum 30. Juni 2021 noch zurückziehen. Die zurückgezogenen Mannschaften starten in der nächsttieferen Spielklasse in der Spielzeit 2021/22.
 

Wie sieht es mit persönlichen Sperren nach (Rote Karte und Gelb/Rote Karte) aus? Gelten diese weiterhin oder verfallen sie bzw. werden evtl. gelöscht?
Die persönlichen Sperren im Herren-, Frauen- und Jugendbereich bleiben bestehen. Im Herren- und Frauenbereich behalten noch nicht abgeleistete Spieltags-Sperren ihre Gültigkeit und müssen in der kommenden Spielzeit abgeleistet werden.

Im Jugendbereich erlöschen die Sperren nach Ende der Sperrzeit. d.h. wenn die Anzahl der Wochen bzgl. Sperre abgelaufen ist, – unabhängig von Abbruch oder Ende der Saison – ist der/die Jugendspieler*in wieder spielberechtigt.
 

Wie ist die Wechselperiode geregelt?
Die Wechselperiode wird wie gewohnt nach den aktuellen Regelungen vorgenommen. Die wechselwilligen Spieler*innen müssen sich bis zum 30. Juni 2021 bei ihrem aktuellen Verein abgemeldet haben.

In der Spielzeit 2020/21 wird auch der Zeitraum zwischen dem ersten aufgrund der COVID-19-Pandemie abgesetzten Spiel bis zur behördlichen Wiederfreigabe des Spielbetriebs bei der Berechnung des sechsmonatigen Nichteinsatzes eines/r Spielers*innen nicht berücksichtigt. Damit wird der Zeitraum seit dem 2. November 2020 bis zur behördlichen Wiederfreigabe des Spielbetriebs nicht angerechnet.
 

Wann gibt es den Rahmenterminplan und weitere Informationen zur neuen Saison?
Die spielleitenden Stellen werden nun die Planungen für die kommende Saison aufnehmen und die jeweils geltenden behördlichen Regelungen berücksichtigen. Anschließend werden die Vereine über alle weiteren Entscheidungen informiert.
 

Wer entscheidet denn, wann in der neuen Spielzeit wieder gespielt wird?
Die spielleitenden Stellen werden einen Rahmenterminkalender für die kommende Spielzeit erstellen. Letztendlich wird auch der Beginn der neuen Spielzeit von der behördlichen Verfügungslage abhängig sein. Diesen Umstand werden die spielleitenden Stellen bei der Planung berücksichtigen. Im Vorfeld der neuen Saison werden neue Durchführungsbestimmungen veröffentlicht, in denen alle Details bekanntgegeben werden.
 

Wie sieht die Planung für die Kreispokalspiele der neuen Spielzeit aus?
Die spielleitenden Stellen werden schnellstmöglich die Planungen für die kommenden Saison aufnehmen und alle Informationen zur Verfügung stellen.
 

Werden Überlegungen/Maßnahmen getroffen, falls sich die Infektionslage auch bis nach den Sommerferien nicht ändert?
Die spielleitenden Stellen werden versuchen, Wettbewerbsorganisationen zu finden, die sowohl für den Fall der Fortdauer der COVID-19-Pandemie als auch für einen uneingeschränkten Spielbetrieb umsetzbar sind.
 

Wie sehen die Auf- und Abstiegsregelungen am Saisonende 2021/22 aus?
Die Auf- und Abstiegsregelungen für die Saison 2021/22 werden entsprechend der WDFV-Spielordnung (§ 48 SpO/WDFV) durch die spielleitenden Stellen vor Beginn der Punktspiele bekannt gemacht.


Saison 2021/22 Jugend:

Was hat die Saisonannullierung für die Jugendteams für Folgen?
Die Jugendteams starten in der jeweiligen Staffel, in der das Team dieser Altersklasse (z.B. D-Junioren) auch in der annullierten Saison gemeldet war.
 

Finden Qualifikationsspiele in der Jugend statt?
Da die Zugehörigkeit der Jugendmannschaften aus der Saison 2020/21 übernommen werden und es keine Auf-/Abstiege gibt, finden auch keine Qualifikationsspiele für eine generelle Staffelzugehörigkeit in der Saison 2021/22 statt.
 

Wie ist der Wechsel bei den Altersstufen geplant?
Ein*e Jugendspieler*in, der/die altersbedingt in eine höhere Altersstufe (auch in den Seniorenbereich) wechselt, wird mit seiner Mannschaft in der Staffel spielen, in der die (Senioren-)Jugendmannschaft dieser neuen Altersklasse in der vergangenen (annullierten) Saison gemeldet war.
 

Was machen Mannschaften, die der jetzigen Spielklasse nicht mehr angehören möchten?
Über den Meldebogen teilt der Verein im DFBnet den spielleitenden Stellen mit, in welchen Altersklassen der Verein in der Saison 2021/22 mit Mannschaften am Spielbetrieb teilnehmen möchte. Durch einen Spielklassenverzicht kann der Verein zudem der spielleitenden Stelle mitteilen, für die kommende Saison in eine nächstniedrigere Staffel eingeordnet zu werden.
 

In welchen Staffeln spielen neu gemeldete Jugendmannschaften?
Wie in der Vergangenheit werden neu gemeldete Jugendmannschaften in eine Staffel auf unterster Ebene in den Spielbetrieb eingeordnet. Dies kann veränderte Staffelzusammenstellungen im Vergleich zur annullierten Saison zur Folge haben.
 

Wie sieht es im E- und F-Jugend-Bereich aus? Dort wird die Staffel immer nur im Halbjahr gespielt.
Im Kinderfußball (Bambini bis E-Junioren) kann es u.a. aufgrund der Mannschaftsmeldungen sowie der Bildung von Pilotstaffeln zur Einführung der ’neuen Spielformen im Kinderfußball’ (2vs2-, 3vs3- und 5vs5-Modus) zu neuen Staffel-Zusammensetzungen kommen.


D. Sonstiges

Kann trainiert werden?
Für das Training sind die geltende Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Allgemeinverfügungen der Kreise und kreisfreien Städte maßgebend. Je nach Infektionsgeschehen kann es zu Änderungen der Verordnungen und Verfügungen kommen. Auf www.fvm.de/corona finden Sie die Informationen zu den jeweils geltenden Regelungen.
 

Dürfen Freundschaftsspiele ausgetragen werden?
Die Organisation und Durchführung von Freundschaftsspielen steht in der Eigenverantwortung der teilnehmenden Vereine. Für die Austragung von Freundschaftsspielen sind die geltende Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Allgemeinverfügungen der Kreise und kreisfreien Städte maßgebend. Je nach Infektionsgeschehen kann es zu Änderungen der Verordnungen und Verfügungen kommen. Auf www.fvm.de/corona finden Sie die Informationen zu den jeweils geltenden Regelungen.
 

Was, wenn Kreise oder kreisfreie Städte ihre Sportanlagen nicht freigeben?
Diese Entscheidung obliegt ausschließlich den Behörden vor Ort und orientiert sich an der geltenden Coronaschutzverordnung des Landes NRW.
 

Was passiert mit den ganzen Turnieren/Sportwochen, die sonst immer in der Sommerzeit stattfinden?
Die Durchführung der Vereinsturniere ist von der geltenden Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen und den Allgemeinverfügungen der Kreise und kreisfreien Städte abhängig. Wenn die behördliche Erlaubnis für diese Veranstaltungen vorliegt, werden der FVM und die Kreise auch kurzfristig die erforderliche Turniergenehmigung erteilen.

 

Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter*innen des FVM gern per E-Mail unter fvm(at)fvm.de zur Verfügung.

 

Mehr zum Thema:

Zudem finden Sie die FAQs gesammelt hier zum Download.

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Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Corona.

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