Nachdem es zur letzten Saison rund 100 Regeländerungen gab, sind zur neuen Spielzeit deutlich weniger Anpassungen zu verzeichnen. Verbandslehrwart Michael Beitzel fasst diese zusammen.
Unerlaubter Eingriff in das Spielgeschehen
Betritt ein Spieler ohne Erlaubnis des Schiedsrichters das Spielfeld von außerhalb (z. B. nach einer Verletzungsbehandlung) und greift in das Spielgeschehen ein, wird dieses Vergehen mit einem direkten Freistoß bzw. Strafstoß, wenn sich das Vergehen im Strafraum der betreffenden Mannschaft ereignet, geahndet. Bis zur letzten Saison galt diese Regel nur für Auswechselspieler und Teamoffizielle und der unerlaubte Eingriff in das Spielgeschehen wurde als „unerlaubtes Betreten des Spielfeldes“ lediglich mit einem indirekten Freistoß geahndet.
Torerzielung mit einer zusätzlichen Person auf dem Spielfeld
Der „Aufenthalt einer zusätzlichen Person auf dem Spielfeld während einer Torerzielung“ wurde bislang nur dann mit einem direkten Freistoß sowie der Aberkennung des Tores geahndet, wenn es sich dabei um einen Auswechselspieler oder Teamoffiziellen handelte. Zukünftig zählt dazu auch ein Spieler, der eigentlich zum Spiel gehört, allerdings vorübergehend das Spielfeld verlassen musste, und dieses unerlaubt wieder betritt.
Elfmeterschießen
Ein Spieler, der zur Herstellung der gleichen Spieleranzahl von der Teilnahme am Elfmeterschießen ausgeschlossen wurde (ein Team hatte bei Schlusspfiff weniger als 11 Spieler auf dem Feld), darf nunmehr den verletzten Torhüter ersetzen, auch wenn das Team die zulässige Höchstzahl an Auswechslungen bereits genutzt hat.
Verwarnung für unsportliches Verhalten
Der Schiedsrichter kann auf eine Gelbe Karte für das Unterbinden eines aussichtsreichen Angriffs verzichten, wenn der Spieler versucht hat, den Ball zu spielen und für das Vergehen ein Strafstoß verhängt wird. Dies steht im Einklang mit der Regeländerung aus der vergangenen Saison, die besagt, dass der Schiedsrichter statt einer Roten auch eine Gelbe Karte zeigen konnte, wenn ein Spieler beim Versuch, den Ball zu spielen, eine offensichtliche Torchance des Gegners vereitelte und deswegen auf Strafstoß entschieden wurde.
Verhindern eines Tores oder Vereiteln einer offensichtlichen Torchance
Jeder Spieler – ob aktiv am Spiel teilnehmend, vor der Einwechslung stehend, ausgewechselt, des Feldes verwiesen oder, wie zukünftig, auch ohne Erlaubnis des Schiedsrichters von außerhalb des Spielfeldes kommend – begeht ein feldverweiswürdiges Vergehen, wenn er das Spielfeld unerlaubt betritt und einen Torerfolg bzw. eine offensichtliche Torchance verhindert. Im Falle des unerlaubt von außerhalb kommenden Spielers wurde bislang nur auf eine Verwarnung und einen direkten Freistoß erkannt.
Spielfortsetzung nach Fouls und Vergehen
Ein Spieler, der abseits des Spielfeldes ein Vergehen gegen einen gegnerischen Spieler, Auswechselspieler, Team- oder Spieloffiziellen begeht, wird nun mit einem direkten oder indirekten Freistoß auf der Begrenzungslinie (Seiten- oder Torlinie) bestraft, an dem Ort, der dem Vergehen am nächsten liegt. Ebenso wird ein Auswechselspieler oder Teamoffizieller, der ein Vergehen gegen einen gegnerischen Spieler oder Spieloffiziellen außerhalb des Spielfeldes begeht, mit einem Freistoß auf der Begrenzungslinie bestraft. Diese Regel gilt nicht für Vergehen zwischen Auswechselspielern oder Teamoffiziellen. Neu ist, dass das Werfen eines Gegenstandes durch einen Spieler auf eine Person außerhalb des Spielfeldes zukünftig mit einem direkten Freistoß auf der Begrenzungslinie zu ahnden ist, und zwar an dem Ort, der dem Ort, wo der Gegenstand die Person getroffen hat oder hätte treffen sollen, am nächsten liegt. Befindet sich diese Stelle im Strafraum des Täters, folgt ein Strafstoß. Wird ein Gegenstand auf das Spielfeld geworfen oder getreten, ist die Bestrafung die gleiche.
Strafstoß-Vergehen und deren Sanktion
Begehen sowohl der Torhüter als auch der Schütze bei der Strafstoßausführung gleichzeitig ein Vergehen, werden beide Spieler verwarnt und der Strafstoß wird wiederholt, sofern der Strafstoß verschossen oder gehalten wird. Wird hingegen ein Tor erzielt, ist der Torhüter nicht zu verwarnen, so dass in diesem Fall das verwarnungswürdige Vergehen des Strafstoßschützen als schwerwiegender eingestuft wird. Es ist somit auf indirekten Freistoß an der Strafstoßmarke zu entscheiden.
Die Regeländerungen in aller Ausführlichkeit finden Sie hier, Suchbegriff: „Regeländerungen“