Verlängert: Soforthilfe Sport für existenzgefährdete Sportvereine

Verlängert: Soforthilfe Sport für existenzgefährdete Sportvereine

Die Landesregierung unterstützt auch weiterhin existenziell in Not geratene Sportvereine mit der Soforthilfe Sport.

Die epidemiologische Entwicklung erlaubt es den Sportvereinen, ihren Sportbetrieb schrittweise wieder zu öffnen. Dennoch sind weitere finanzielle Notlagen für die Sportvereine nicht auszuschließen. Die Landesregierung hat die Soforthilfe Sport daher bis September 2021 verlängert.

Die "Soforthilfe Sport" können alle notleidenden Sportvereine sowie die Mitgliedsorganisationen des LSB NRW ab dem 16. Juni 2021 bis zum 15. September 2021 erneut über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen online beantragen – schriftliche Anträge sind nicht möglich!

Antragsberechtigt sind alle Vereine, die über eine unserer Mitgliedsorganisationen (Sportbund oder Sportfachverband) dem Landessportbund NRW angeschlossen sind sowie die Mitgliedsorganisationen selber.

Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung des Vereins in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Vereine, die bereits eine Soforthilfe erhalten haben, sind nicht von weiteren Förderungen ausgeschlossen.

Für die "Soforthilfe Sport" für Sportvereine und LSB-Mitgliedsorganisationen in existenziellen Notlagen standen zunächst 10 Mio. Euro zur Verfügung, die nach Eingang des Antrags bearbeitet und beschieden werden. Die Landesregierung hat die bisherigen Finanzmittel um zusätzliche 5 Mio. Euro aufgestockt.

Weitere Informationen zur Soforthilfe erhalten Sie hier.

 

Text: LSB NRW / fvm.de
Bild: Andrea Bowinkelmann

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