Jetzt beantragen: Soforthilfe Sport des Landes NRW

Die Soforthilfe Sport der Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird weiter fortgesetzt.

Jetzt beantragen: Soforthilfe Sport des Landes NRW

Sportvereine in Nordrhein-Westfalen können bis zum 15. März 2021 Anträge stellen.

„Die zweite Welle der Corona-Pandemie hat die Sportvereine als Orte sozialer Kontakte und sportlichen Miteinanders in ihrem Kern getroffen“, sagte Staatsekretärin Andrea Milz. „Daher werden wir auch weiterhin notleidenden Vereinen dabei helfen, ihre Existenz zu sichern.“

Gefördert werden 60 Prozent der durch die Corona-Pandemie entstehenden Unterdeckungen in einem Drei-Monats-Zeitraum, höchstens jedoch 50.000 Euro.

Bisher wurden über die Soforthilfe rund 870 Sportvereine mit Billigkeitsleistungen in Höhe von rund 5,8 Millionen Euro unterstützt. Insgesamt stehen zehn Millionen Euro an Landesmitteln zur Verfügung, um die ehrenamtlichen Strukturen im Sport zu bewahren.

 

Die Fakten auf einen Blick:

Anträge können bis zum 15. März 2021 gestellt werden.

Mehrfache Anträge in aufeinander folgenden Phasen des Förderprogramms sind möglich.

Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände und Bünde. Die Abwicklung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW.

 

Mehr Infos gibt es hier.

 

Nach oben scrollen