Kommunalrichtlinie: Sportstättenförderung durch Bundesmittel

Kommunalrichtlinie: Sportstättenförderung durch Bundesmittel

Die novellierte Kommunalrichtlinie (KRL) verfolgt unter anderem die Sportstättenförderung durch Bundesmittel. Gültig ist diese seit dem 1. Januar 2022 und gilt bis zum 31. Dezember 2027.

Antragsberechtigt sind im Vereinsregister eingetragene Vereine mit Gemeinnützigkeitsstatus, die Sport als vorrangigen Vereinszweck ausmachen. Sportvereine, die keine eigene Sportanlagen besitzen, aber langfristige Pachtverhältnisse mit Kommunen/Gemeinden nachweisen können, dabei für Unterhalt/Pflege/Instandhaltung der Anlagen zuständig sind und die Kosten hierfür tragen, können ebenfalls Anträge einreichen.

Alle weiteren Informationen über die möglichen Förderschwerpunkte und die Antragstellung können dem Informationsblatt des DOSB entnommen werden.

Ergänzende Informationen zur KRL finden Sie hier:

Die Beratungsstelle zur Kommunalrichtlinie hat außerdem Hilfestellungen und Mustervorlagen für die Vergabe in Sportvereinen veröffentlicht. Die Materialien finden Sie hier.  Unter "weiterführende Informationen" finden Sie dort eine Vergabe-Checkliste für Sportvereine sowie eine Mustervergabeakte als Zip-Ordner; diese dient als Muster für die Dokumentation der Vergabe und beinhaltet weitere Vorlagen und hilfreiche Materialien für jede Phase der Ausschreibung.
 

Ansprechpersonen bei Rückfragen unterschiedlicher Themenbereiche:

Fragen zu den Fördermöglichkeiten:
Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK)
Beratungshotline: 030 39001-170
E-Mail: skkk(at)klimaschutz.de
Internet: www.klimaschutz.de/skkk

Fragen zur Antragstellung und konkreten Förderanträgen:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstraße 69 10963 Berlin
Tel.: 030 700 181 880
E-Mail: nki-kommunalrichtlinie(at)z-u-g.org
Internet: www.klimaschutz.de/de/beratung/das-beratungsangebot-der-zu

Fragen zur Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der Kommunalrichtlinie:
Umsetzungsberatung Kommunaler Klimaschutz PD Berater der öffentlichen Hand GmbH
Beratungshotline: +49 (0) 30 257679 471
E-Mail: ub-klima(at)pd-g.de
Internet: www.klimaschutz.de/de/beratung/das-beratungsangebot-der-pd

 

Mehr zum Thema:

Das Informationsblatt "Förderung von Sportstätten durch Bundesmittel: Die novellierte Kommunalrichtlinie" finden Sie hier.

Die FVM-Themenseite zu Sportstätten können Sie hier aufrufen.

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