Wichtiger Rettungsanker für die von krisenbedingten Energiemehrkosten betroffenen NRW-Sportorganisationen: Dank einer Soforthilfe von insgesamt 55,2 Millionen Euro unterstützt die Landesregierung vor allem viele Sportvereine dabei, trotz unverändert hoher Preise für Strom, Gas oder Öl ihren Aufgaben als Ort der gesellschaftlichen Teilhabe auch in den Wintermonaten nachkommen zu können. „Dieses Sonderprogramm ist aus unserer Sicht ein weiteres ganz starkes Signal, dass die Politik dem Sport in einer schwierigen Lage beisteht und mit finanziellen Mitteln wirkungsvoll unter die Arme greift. Damit bleiben die Vereine hoffentlich in der Lage, ihren Mitgliedern verlässliche Angebote zu machen und auf größere Einschränkungen oder gar Schließungen verzichten zu können“, freut sich LSB-Präsident Stefan Klett über die offizielle Mitteilung aus der Staatskanzlei.
Sportvereine und andere gemeinnützige Sportorganisationen können zur Krisenbewältigung und Insolvenzvorsorge Zuschüsse im Rahmen einer Billigkeitsleistung beantragen.
Es dürfen sich neben Vereinen mit eigenen Sportanlagen auch Vereine melden, die Nutzungsgebühren für ihre sportliche Infrastruktur (z.B. Anmietung von Sportstätten in kommunalem Besitz) tragen müssen. „Mit den zur Verfügung gestellten Geldern lassen sich die derzeit außergewöhnlichen Belastungen in vielen Vereinskassen ohne zu hohe bürokratische Hürden auffangen. Ein solches vereinfachtes Verfahren kommt natürlich gerade den unzähligen ehrenamtlich Engagierten im Sport sehr entgegen“, betont Klett.
Ab sofort steht ein Muster des Antrags zur Energiekrisenhilfe zur Ansicht bereit, damit Vereine sich bereits jetzt über die benötigten Angaben einen Überblick verschaffen und die Informationen und Unterlagen vorab zusammenstellen können.
Auch die Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen für nordrhein-westfälische Sportvereine und -verbände zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Energiekrise und Aufrechterhaltung des Trainings- und Übungsbetriebes (Soforthilfe Sport NRW 2023) stehen bereits zur Ansicht bereit.
Die offizielle Antragsfrist beginnt voraussichtlich am 1. März 2023. Förderanträge können dann über das Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.
Die FVM-Themenseite zum Energiesparen finden Sie hier.
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