CoronaSchVO: Informationen zum Sportbetrieb im FVM

CoronaSchVO: Informationen zum Sportbetrieb im FVM

Seit dem 24. November 2021 gilt in NRW eine neue Coronaschutzverordnung. Nachfolgende Regeln gelten für den Sportbetrieb im Fußball-Verband Mittelrhein.
 

Senioren

Unter Einhaltung der 2G-Regel kann im Fußball-Verband Mittelrhein (FVM) weiterhin Trainings- und Spielbetrieb gemäß den Vorgaben der neuen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 24. November stattfinden. Die Regelung gilt für den Sportbetrieb auf Verbands- und Kreisebene der Herren und Frauen. Laut der aktuellen Verordnung reicht übergangsweise (aktuell nicht genauer geregelt in der CoronaSchVO) auch ein höchstens 48 Stunden alter, negativer PCR-Test aus, um am Trainings- oder Spielbetrieb teilnehmen zu können.
 
Um den Ablauf im Spielbetrieb einheitlich zu gestalten, hat der FVM folgendes Vorgehen festgelegt: Grundsätzlich ist der Heimverein für die Kontrolle der Nachweise verantwortlich. Der FVM hat hierzu Formulare erstellt, die die beiden Vereine vor jedem Spiel untereinander austauschen. Die Prüfung des Nachweises der Schiedsrichter*innen erfolgt über den Heimverein.
 

Jugend

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren fallen nicht unter die 2G-Regelung. Sie müssen aufgrund der regelmäßig erfolgenden Schultestung keinen Nachweis erbringen. Die Pflichtspiele der A- und B-Jugend werden für das Jahr 2021 abgesetzt. Der FVM trägt damit dem Umstand Rechnung, dass Impfungen für diese Altersgruppen erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich waren. Der Trainings- und Freundschaftsspielbetrieb ist aber auch für diese Altersklassen unter Einhaltung der 2G-Regelung möglich. Auch hier gilt, dass übergangsweise ein höchstens 48 Stunden alter, negativer PCR-Test ausreicht.
 
„Fußball spielen ist weiterhin möglich, dafür haben wir uns in den letzten Monaten immer wieder stark gemacht”, erklärt FVM-Präsident Bernd Neuendorf. „Wir wollen unseren Aktiven die Chance geben, ihren Sport entsprechend der Vorgaben der Politik auszuüben. Zugleich werben wir bei unseren Mitgliedern dafür, sich impfen zu lassen. Nur wenn wir eine hohe Impfquote erreichen, werden wir auch dauerhaft im Fußball ein Stück Normalität zurückgewinnen. Wir wissen, dass die Umsetzung in der Kürze der Zeit eine Umstellung für alle bedeutet. Wir haben daher auf allen Ebenen mit Hochdruck an einheitlichen Lösungen und Mustervorlagen gearbeitet, um die Vereine zu unterstützen.“  
 
Um alle Detailfragen zu beantworten, hat der FVM FAQs und Mustervorlagen für die Mannschafts-Nachweise für Heim- und Gastvereine sowie einen Musteraushang für Sportstätten angefertigt.

 

Mehr zum Thema:

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