Corona-Überbrückungshilfen

Die Corona-Pandemie und die damit zusammenhängenden Kontaktverbote haben auch im Profi- und Spitzensport zu tiefgreifenden Veränderungen und zum Teil zu existenzbedrohenden Situationen geführt.

Corona-Überbrückungshilfen

Ab 15. März 2020 waren keine Pflichtspiele mehr im Verbandsgebiet des FVM möglich. Seit dem hat kein regulärer Wettkampfbetrieb mehr stattgefunden und die Liga- und Pokalwettbewerbe waren bis zum 15. August ausgesetzt. Dadurch ist es in diesen Monaten bei vielen Vereinen zu einem massiven Zuschauerrückgang und einem Wegfall der Eintrittsgelder im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gekommen.

Durch das voraussichtlich noch für viele Monate andauernde Verbot größerer Veranstaltungen mit Zuschauern fällt für Sportvereine und Unternehmen weiterhin eine entscheidende Einnahmequelle weitgehend weg. Sie drohen coronabedingt in eine wirtschaftliche Notsituation zu geraten wehalb es gilt, die drohenden Insolvenzen und Arbeitsplatzverluste in diesen Sportvereinen und Unternehmen abzuwenden.

Dafür wurde in dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 1. Juli 2020 die Corona-Überbrückungshilfen für Sportvereine und Unternehmen im professionellen und semi-professionellen Wettbewerb in Höhe von 200 Millionen Euro beschlossen. Antragsberechtig sind nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses Sportvereine und Unternehmen im professionellen und semiprofessionellen Wettbewerb im Bereich der olympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftssportarten, welche in der 1. und 2. Liga der Männer und der Frauen sowie in der 3. Fußballbundesliga der Männer in Deutschland vertreten sind. Vereine und Unternehmen der 1. und 2. Fußballbundesliga der Herren besitzen keine Antragsberechtigung.

Weitere Informationen sind hier zu finden.

Nach oben scrollen