Gemeinsame Reisen stärken den Teamgeist und gehören zum festen Bestandteil des Vereinslebens. Egal ob es sich um eine Reise zu einem Turnier oder eine gesellige Saisonabschlussfahrt handelt: Ein Verein muss die Reiseteilnehmer*innen gegen eine mögliche Insolvenz des eigenen Vereins absichern. Denn unter bestimmten Voraussetzungen sind Vereine dazu gesetzlich verpflichtet:
- wenn Vereine mehr als zweimal pro Jahr eine mehrtägige Reise für die Mitglieder veranstalten,
- mindestens zwei Leistungen organisieren (z. B. Fahrt und Übernachtung) und
- den Reisepreis vor Ende der Reise einfordern.
Wie hilft die ARAG?
Die ARAG bietet mit ihrer Reiseversicherung für Sportvereine eine weitreichende Veranstalter-Haftpflichtversicherung automatisch mit der gesetzlich vorgeschriebenen Insolvenzabsicherung (Kautionsversicherung) an – und das für nur 61 Cent je Teilnehmer*in, unabhängig von der Reisedauer! Die Sicherungsscheine können unkompliziert beantragt und anschließend ausgehändigt werden. Für den Verein als Reiseveranstalter übernimmt die ARAG gegenüber den Teilnehmer*innen die Bürgschaft gemäß den gesetzlichen Forderungen.
Was bedeutet das konkret?
Falls ein Verein insolvent oder zahlungsunfähig werden sollte und die geplante Reise deshalb ausfällt, erstattet die ARAG den Reiseteilnehmer*innen den gezahlten Reisepreis. Die ARAG Reiseversicherung für Sportvereine sichert sowohl den Verein als Organisator der Reise als auch die Teilnehmer*innen ab!
Bei Bedarf kann die Absicherung der Mitreisenden ergänzt werden durch:
- eine Haftpflichtversicherung
- eine Unfallversicherung
- eine Reisegepäckversicherung
- eine Auslandsreise-Krankenversicherung
Weitere Infos zur Reiseversicherung für Sportvereine erhalten Sie unter: www.ARAG-Sport.de
Haben Sie Fragen? Die ARAG berät Sie gerne:
ARAG Versicherungsbüro beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
Friedrich-Alfred-Allee 15, 47055 Duisburg
Telefon: 0203 600 10 70
Fax: 0211 963 3626
E-Mail: vsbduisburg(at)ARAG-Sport.de