Angesichts steigender Corona-Fallzahlen möchte der Fußball-Verband Mittelrhein (FVM) vor dem Start auf die aktuell geltenden Regelungen der Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO) hinweisen. Derzeit werden die Kreise und kreisfreien Städte in NRW je nach Inzidenz entsprechenden Stufen zugeordnet. In den Inzidenzstufen 0 bis 2 ist nach der aktuellen Verfügungslage ein Trainings- und Spielbetrieb möglich. Es ergeben sich je Inzidenzstufe jedoch einige Vorgaben, die beachten werden müssen.
Die Zuordnung zu den Inzidenzstufen kann sich für Ihre Region ändern. Daher wird geraten, regelmäßig auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW zu prüfen, in welche Inzidenzstufe Ihr Kreis bzw. Ihre kreisfreie Stadt fällt und welche Regelungen bei Ihnen vor Ort gelten.
Inzidenzstufe 0 (Inzidenz 0-10)
In Kreisen, die sich in der Inzidenzstufe 0 befinden, ist der Trainings- und Spielbetrieb ohne Einschränkungen möglich. Dies gilt im Verbandsgebiet aktuell (Stand: 12. August 2021) ausschließlich für den Kreis Euskirchen.
Inzidenzstufe 1 (Inzidenz 10,1- 35)
In der Inzidenzstufe 1 befinden sich in unserem Verbandsgebiet aktuell (Stand: 12. August 2021) die Stadt Leverkusen, der Rhein-Sieg Kreis, der Rheinisch-Bergische Kreis, der Kreis Düren, die Städteregion Aachen und der Kreis Heinsberg.
Bei der Sportausübung in diesen Städten oder Kreisen ist der Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich. Dabei ist die einfache Rückverfolgbarkeit sicherzustellen. Es müssen der Name, die Anschrift, die E-Mail-Adresse oder die Telefonnummer digital/schriftlich erfasst und für 4 Wochen gespeichert werden. Dies gilt für alle am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmenden Personen. Verantwortlich für die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit ist der gastgebende Verein. Der Spielbericht als Nachweis ist dabei nicht ausreichend, da keine Anschrift und Telefon-Nr./E-Mail-Adresse der am Spiel beteiligten Personen aufgeführt werden. Die Rückverfolgbarkeit der Spieler*innen und Offiziellen kann jedoch mit unserer FVM-CheckInn-App problemlos erfolgen.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren können in dieser Inzidenzstufe auch ohne die Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit Kontaktsport betreiben, sofern die Gruppe nicht mehr als 25 Kinder/Jugendliche, zzgl. zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen umfasst. Andernfalls sind die o.g. Ausführungen für den Kontaktsport bis zu 100 Personen zu beachten.
Inzidenzstufe 2 (Inzidenz stabil über 35,1-100)
In der Inzidenzstufe 2 befinden sich in unserem Verbandsgebiet derzeit (Stand: 12. August 2021) die Stadt Köln, der Oberbergische Kreis und der Rhein-Erft Kreis. Ab dem 13. August 2021 befindet sich auch die Stadt Bonn in der Inzidenzstufe 2.
In diesen Städten und Kreisen ist der Kontaktsport auf 25 Spieler*innen beschränkt. Im Vergleich zu den vorherigen Inzidenzstufen müssen diese Spieler*innen beim Trainings- und Spielbetrieb getestet sein. Genese und vollständig Geimpfte (sogenannte Immunisierte) werden nicht zu dieser Personenzahl hinzugezählt. Das bedeutet, dass jede Mannschaft maximal 12 getestete Spieler*innen einsetzen darf. Vollständig geimpfte und genese Spieler*innen erhöhen die Zahl pro Mannschaft.
Bei Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 18 Jahren ist der Kontaktsport ebenfalls bis 25 Spieler*innen (zzgl. Immunisierte, d.h. geimpft/genesen) möglich. Für diese Gruppe ist jedoch, im Gegensatz zu den anderen Altersgruppen in der Inzidenzstufe 2, kein negativer Testnachweis erforderlich. Die Kinder/Jugendlichen können von zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen betreut werden.
Der gastgebende Verein steht als Ausrichter und Hausrechtsinhaber neben der Rückverfolgbarkeitspflicht (Eine einfache Rückverfolgbarkeit aller am Spiel beteiligten Personen wie in Inzidenzstufe 1) auch bei der Nachweispflicht von allen am Spiel beteiligten Personen und Zuschauer*innen in der Verantwortung. Personen, die die Vorgaben nicht erfüllen, ist der Zutritt zum Sportgelände zu verwehren. Dies gilt nicht nur für Zuschauer*innen, sondern für alle Personen. Deshalb appelliert der FVM dringend an alle Vereine, dass sie ihre Spieler*innen auf die Vorgaben der CoronaSchVO bereits vor der Anreise zum Training/Spiel aufmerksam machen, um so unnötige Diskussionen vor Ort zu vermeiden. Ferner empfehlen wird, dass die beiden Mannschaften einen Tag vor einem Spiel Kontakt mit dem Gegner aufnehmen, um die zu organisierenden Punkte zu besprechen. Die 3G-Regel (Getestet, Geimpft, Genesen) kann unterstützend auch in der FVM-CheckIn-App eingetragen werden.
Der FVM weiß, dass die Durchführung des Spiel- und Trainingsbetriebs in der Inzidenzstufe 2 mit einem erhöhten Aufwand für alle Vereine verbunden ist. Dennoch möchte der FVM Sie bitten, sich intensiv mit den behördlichen Vorgaben auseinanderzusetzen und diese zu beachten, damit wir uns alle gemeinsam auf die neue Saison 2021/2022 freuen können!
Weitere Informationen
Eine ausführliche Darstellung, welche Regelungen für den Sportbetrieb je Inzidenzstufe gelten, finden Sie zudem für die Stufen 0 und 1 hier und für die Stufe 2 hier.
Die aktuelle CoronaSchVO des Landes NRW gilt bis zum 19. August 2021. Sollten sich über dieses Datum hinaus Änderungen ergeben, wird der FVM darüber umgehend informieren. Alle Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite unter www.fvm.de/corona.
Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage der CoronaSchVO NRW
Weitere Informationen des LSB NRW finden Sie hier.
Alle weiteren FVM-Informationen zum Thema Corona finden Sie hier.
Hier finden Sie die Informationen zur FVM-CheckIn-App.
Hier geht es zur aktualisierten Coronaschutzverordnung des Landes NRW in der ab 30. Juli 2021 gültigen Fassung.