Hinweise zur Wechselperiode I
Sommerzeit ist Transferzeit: Neue Herausforderungen werden gesucht, Teams ergänzt, verstärkt und neu strukturiert. Um bei einem Vereinswechsel eine sofortige Spielerlaubnis ohne Wartefrist zu erwirken,
müssen nach den Spielordnungen von WDFV und DFB folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Abmeldung bei dem bisherigen Verein bis 30. Juni 2024
Die Spielberechtigung aktiver Spieler*innen endet mit der Abmeldung bei dem bisherigen Verein. Die Abmeldung muss unterschrieben sein und per Einschreiben erfolgen. Fristwahrend ist das Datum des Poststempels. Die Abmeldung gilt als anerkannt, sofern der bisherige Verein nicht innerhalb von 14 Tagen eine Nichtanerkennung der Abmeldung kommuniziert. Die Abmeldung kann bis zur Anmeldung in einem neuen Verein widerrufen werden.
2. Antragstellung zum Vereinswechsel bis zum 31. August 2024
Gemeinsam mit dem neuen Verein ist ein Antrag auf Spielerlaubnis bis zum Ablauf des 31. August 2024 im DFBnet in korrekter Weise zu stellen. Nach Eingang der vollständigen Vereinswechselunterlagen (Antrag auf Spielerlaubnis, bisheriger Spielerpass, Nachweis der Abmeldung) erteilt der WDFV die Spielerlaubnis für den neuen Verein.
3. Freigabe/Zustimmung des bisherigen Vereins bis zum 31. August 2024
Die Freigabe oder Zustimmung zur Abmeldung des bisherigen Vereins muss bis zum 31. August 2024 im DFBnet hinterlegt sein. Der Verein ist dazu verpflichtet, die Freigabe innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Abmeldung gegen Empfangsbescheinigung auszuhändigen, per Einschreiben zu versenden oder die Eintragung im DFBnet vorzunehmen. Das Datum des Poststempels ist fristwahrend. Eine Freigabe kann nicht widerrufen werden.
Für die Erteilung einer Spielerlaubnis ohne Wartezeit müssen alle drei Voraussetzungen erfüllt sein. Sollte eine oder mehr Voraussetzungen noch nicht erfüllt sein, wird eine Wartezeit verhängt.
