FVM Saison 2022/23: Das ist neu!

FVM Saison 2022/23: Das ist neu!

Auf geht’s in die neue Spielzeit! Mit dem Startschuss für die neue Saison gibt es traditionell einige Veränderungen im Spielbetrieb. Der FVM stellt neben den Rahmenterminen auch die zentralen Saisonneuerungen vor. 

 

Staffeln zurück zur Normalgröße

Nachdem aufgrund der COVID 19-Pandemie die Spielzeiten 2019/20 und 2020/21 abgebrochen worden und wegen notwendiger angepasster Regelungen zu Auf- und Abstieg zwischenzeitlich unterschiedliche Staffelstärken entstanden waren, können zur neuen Spielzeit die meisten Verbands- und Kreisstaffeln auf die Staffelgröße aus der Saison 2018/19 zurückgeführt werden.

 

Corona-Sonderregelungen  

Aufgrund der andauernden COVID 19-Pandemie haben die Spielausschüsse für den Spielbetrieb auf Verbands- und Kreisebene Sonderregelungen erlassen zur Absetzung von Spielen bzgl. Erkrankungen aufgrund des COVID 19-Virus (gemäß § 47a SpO/WDFV bzw. § 47 Nr.1 F-SpO/WDFV). 

Inhaltlich zusammengefasst bedeutet dies, dass bei den Senioren nur noch positive PCR-Tests anerkannt werden, um ein Spiel absetzen zu können. Selbst-, Schnell-, Bürgertests etc. werden nicht mehr anerkannt. Im Jugendspielbetrieb werden Bürgertests anerkannt. Für alle gilt: Es sind fünf positive Tests vonnöten, um ein Spiel absetzen zu können (im Futsalbereich drei). Aus dem Zeitpunkt des Tests muss sich auch eine Verpflichtung zur Isolierung am Spieltag ergeben (auch hier ist immer die aktuelle Fassung der CoronaTestQuarantäneVO NRW maßgeblich). Konkret würde das nach aktueller Verordnungslage bedeuten, dass die Tests in Bezug auf das Datum des Spiels, das abgesetzt werden soll, nicht älter als zehn Tage sein dürfen, da danach die Verpflichtung zur Isolierung endet. Außerdem können nur Tests von Spieler*innen berücksichtigt werden, die innerhalb der letzten 14 Tage auf den Spielberichtsbögen der jeweiligen Mannschaft standen.

Spiele können allerdings immer abgesetzt werden, wenn eine Mannschaft aufgrund positiver Tests im Kader weniger als elf Spieler*innen zur Verfügung hat. Die Kadergröße wird nun anhand aller spielberechtigten Spieler*innen, bezogen auf die letzten (maximal vier) Meisterschaftsspiele der Mannschaft, berechnet; auf diese Weise ist die Kadergröße einerseits relativ repräsentativ, andererseits fallen auch Vereinswechsel etc. nicht mehr so sehr ins Gewicht. Spieler*innen, die bei den maßgeblichen vier Spielen mehrmals auf den Spielberichtsbögen stehen, werden nur einmal mitgezählt. 

Die weiteren Regelungen blieben größtenteils unverändert, so spielt auch zukünftig die tatsächliche Verfügbarkeit von Spieler*innen (beispielsweise wegen einer Verletzung) für die Berechnung der Kadergröße keine Rolle. Die Absetzung des Spiels muss vom Verein weiterhin per E-Postfach bei dem/der zuständigen Staffelleiter*in und in Kopie bei dem/der zuständigen Vorsitzenden des jeweiligen Spielausschusses unter Beifügung aller erforderlichen Testnachweise erfolgen. Die Testnachweise können bis fünf Werktage nach Spielausfall nachgereicht werden. Geschieht dies nicht, wird das Spiel für den beantragenden Verein als verloren gewertet. Bei einer berechtigten Absetzung ist das Nachholspiel grundsätzlich in der übernächsten Woche, welche auf den ursprünglichen Termin folgt, anzusetzen. Für jedes weitere Spiel, das abgesetzt werden soll, muss der Verein einen neuen Antrag stellen und wieder alle erforderlichen Nachweise beifügen.

Die Spielausschüsse möchten mit dieser Neufassung einerseits ihrer Verantwortung bezüglich des Spielbetriebs in immer noch pandemischen Zeiten gerecht werden, andererseits haben auch die aktuellen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen im Umgang mit der Pandemie in der konkreten Ausgestaltung der Regelungen Berücksichtigung gefunden. Auf diese Weise soll ein sicherer, aber gleichermaßen auch stabiler und kontinuierlicher Spielbetrieb in der Saison 2022/23 gewährleistet werden. Alle ausführlichen Informationen zu den Regelungen finden Interessierte auf der Internetseite des FVM unter www.fvm.de im Downloadbereich.

 

Fünf Auswechslungen nun dauerhaft möglich

Eine im Verlauf der Pandemie eingeführte Veränderung bleibt dauerhaft erhalten: Weiterhin können daher fünf Wechsel pro Team zu beliebigen Zeitpunkten in einem Spiel vorgenommen werden. 

 

Sperre für Teamoffizielle

Senioren:

Unmittelbare Konsequenzen hat künftig ein mögliches Fehlverhalten von Teamoffiziellen. Sieht einer oder eine der Mannschaftsverantwortlichen die Rote Karte, folgt zunächst automatisch eine Sperre für ein Spiel.  

Jugend:

Im Jugendspielbetrieb wird nach einer Roten Karte für Teamoffizielle der Vorfall an das zuständige Jugendsportgericht abgegeben, das dann über mögliche Sperren entscheidet.

 

Neu: Ford-Pokal der Frauen

Erstmals wird der FVM-Pokal der Frauen als Ford-Pokal ausgetragen: Der Kölner Automobilhersteller ist seit dieser Spielzeit Premiumpartner des Frauenfußballs im FVM und begleitet nicht nur den höchsten Frauen-Pokalwettbewerb, sondern bringt sich auch in der Frauen-Mittelrheinliga und bei der gemeinsamen Entwicklung von Qualifizierungsangeboten für Frauen ein. Alle Informationen zur Partnerschaft finden Interessierte unter www.fvm.de/news/uebersicht/detailseite/ford-wird-premium-partner-des-frauenfussballs-im-fussball-verband-mittelrhein.

 

Junioren

Die Meisterschaftswettbewerbe der Junioren und Juniorinnen kehren nach den Anpassungen, die in den letzten beiden Spielzeiten aufgrund der COVID-19-Pandemie erforderlich geworden waren, zur kommenden Saison wieder zur bis dahin geltenden Anzahl und Größe der Staffeln zurück. Eine Ausnahme bildet die B-Junioren-Mittelrheinliga, in der alle Mannschaften starten, die für die Qualifikationsspiele zu dieser Spielklasse zugelassen waren. Das Teilnehmerfeld umfasst daher 19 statt bisher 14 Mannschaften. 

 

Juniorinnen

Zweitspielrecht

Beim Zweitspielrecht der Juniorinnen gibt es zur neuen Saison eine Ergänzung zum bereits vorhandenen Passus: Es wird auf jeder Spielklassenebene der Juniorinnen möglich sein, ein Zweitspielrecht zu beantragen. Das Zweitspielrecht wird durch die WDFV-Passstelle für die entsprechende Altersklasse erteilt, wenn eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllt ist:  

a) Im Stammverein oder in einer zugehörigen Spielgemeinschaft besteht keine Spielmöglichkeit in der Altersklasse der Juniorin in einer Juniorinnen- oder Juniorenmannschaft

b) Wegen wechselnder Aufenthaltsorte besteht nicht die Möglichkeit, regelmäßig am Spielbetrieb des Stammvereins teilzunehmen.

 

Rückstufung

Bis einschließlich zu den B-Juniorinnen ist es nun möglich, eine Rückstufung einzelner Mädchen zu beantragen. Entsprechend §4(13)JSpO/WDFV können Juniorinnen auf Antrag in die nächstniedrigere Altersklasse der Junioren eingesetzt werden. Zielsetzung ist die Schaffung einer Spielmöglichkeit in einer Juniorenmannschaft der nächstniedrigeren Altersklasse des eigenen Vereins, wenn im eigenen Verein oder zumutbaren Umfeld keine leistungs- und altersgerechte Spielmöglichkeit in einer Juniorinnen- oder Juniorenmannschaft für die Spielerin gegeben ist. Weiter soll auch die Förderung von talentierten Juniorinnen durch den Einsatz in einer Juniorenmannschaft der nächstniedrigeren Altersklasse forciert werden. Der Einsatz ist nach Eingang des Antrages beim zuständigen Kreisjugendausschuss (KJA) und dessen Zustimmung möglich. Für die Antragsstellung ist der offizielle WDFV-Vordruck auf der WDFV Homepage zu verwenden. Die Durchführungsbestimmungen zum „Einsatz von Juniorinnen in einer Juniorenmannschaft der nächstniedrigen Altersklasse“ sind ebenfalls auf der WDFV-Homepage des WDFV downloadbar.

 

Änderungen Spielmodus B-Juniorinnen

Die B-Juniorinnen Mittelrheinliga wird zur Saison 2022/23 in einem neuen Modus ausgespielt: Anhand der gemeldeten B-Juniorinnen 11er-Mannschaften werden Bezirksliga-Staffeln in Herbstrunden zusammengestellt, die in einer Hin- und Rückrunde bis zum Winter die Teilnehmer der Mittelrheinliga ausspielen. Aus den Bezirksligastaffeln qualifizieren sich acht Mannschaften für die Mittelrheinliga, die im Jahr 2023 beginnt und als Frühjahrsrunde mit Hin- und Rückspielen bis zur Sommerpause 2023 ausgespielt wird. Die erstplatzierte Mannschaft nach Abschluss der Frühjahrsrunde ist Meister der B-Juniorinnen-Mittelrheinliga und steigt direkt in die B-Juniorinnen-Regionalliga West 2023/24 auf. Alle Mannschaften, die sich nach Abschluss der Herbstrunde nicht für die B-Juniorinnen-Mittelrheinliga qualifiziert haben, werden in Bezirksligen eingeteilt und spielen im Frühjahr jeweils eine Spielrunde mit Hin- und Rückspielen. Mit diesem neuen Spielmodus sollen die Mannschaften leistungsgerechter in ihren Staffeln in der Frühjahrsrunde spielen können.

 

Spielrecht trans*, inter*, non-binäre Personen

Bereits mit Beginn der Saison 2021/22 hat der WDFV seine Spielordnung angepasst, die regelt, dass Spieler*innen mit dem Personenstandseintrag „divers“ oder „ohne Angabe“ und Spieler*innen, die sich in einem Transitionsprozess befinden und somit ihr Geschlecht angleichen lassen, künftig selbst die Entscheidung treffen können, ob ihnen die Spielberechtigung für ein Juniorinnen-/Frauen- oder Junioren-/Männerteam erteilt werden soll.

Nun hat der Deutsche Fußball-Bund seine Spielordnung ebenfalls entsprechend überarbeitet und somit für eine bundesweite Einheitlichkeit gesorgt. Diese Regelung tritt zur Spielzeit 2022/23 in Kraft und wurde für den Amateurfußball in die DFB-Spielordnung, die DFB-Jugendordnung sowie die DFB-Futsal-Ordnung aufgenommen.

Ausführliche Information zur Anpassung der WDFV-Spielordnung finden Sie hier.

Die WDFV-Spielordnung finden Sie hier.

 

Regeländerungen  

Zu jeder neuen Spielzeit gibt es auch international Regeländerungen. FVM-Verbandslehrwart Michael Beitzel stellt diese vor.  

Regel 3 – Spieler*in  

Die zunächst als vorübergehende Änderung aufgenommene Regelung, pro Team bis zu fünf Auswechslungen zuzulassen, wurde nun fest im Regeltext verankert. Im Bereich der FVM-Spielklassen gilt daher weiterhin, dass bis zu fünf Auswechselspieler*innen je Team eingewechselt werden dürfen. Die Auswechslungen können zu beliebigen Zeiten, ob einzeln oder mit mehrerer zeitgleich genutzt werden und sind dabei ausdrücklich nicht an sog. Wechselslots gebunden. In Pokal- und Entscheidungsspielen bleibt es dabei, dass während einer Verlängerung keine zusätzlichen Auswechselspieler*innen eingewechselt werden dürfen. Natürlich dürfen die noch nicht ausgeschöpften Wechsel aus der regulären Spielzeit weiterhin vorgenommen werden. Bitte beachten Sie ggf. abweichende Regelungen für den Junioren- bzw. Mädchenspielbetrieb, die in den jeweiligen Durchführungsbestimmungen der betreffenden Wettbewerbe niedergelegt sind.

Regel 8 – Beginn und Fortsetzung des Spiels  

Es wurde lediglich präzisiert, dass ausschließlich der/die Schiedsrichter*in eine Münze wirft, um die Seitenwahl und den Anstoß zu bestimmen.

Regel 10 – Bestimmung des Spielausgangs  

Klarstellung, dass auch ein*e Teamoffizielle*r (z.B. Trainer*in) während des Elfmeterschießens bei entsprechendem Fehlverhalten verwarnt oder des Feldes verwiesen werden kann.

Regel 12 – Fouls und sonstiges Fehlverhalten  

Klarstellung, dass ein*e Torhüter*in im eigenen Strafraum nicht wegen eines „Handspielvergehens“ bestraft werden kann.

Regel 12 – Fouls und sonstiges Fehlverhalten  

Präzisierung bezüglich des Orts der Ausführung eines indirekten Freistoßes, der verhängt wird, weil ein*e Spieler*in das Spielfeld ohne die Erlaubnis des/der Schiedsrichter*in verlässt und dann ein Vergehen gegen eine Drittperson begeht. Der maßgebliche Ort liegt dabei auf der Begrenzungslinie, wo der/die Spieler*in das Spielfeld verlassen hat.

Regel 14 – Strafstoß  

Der/die Torhüter*in darf nun bei der Ausführung eines Strafstoßes auch mit einem Fuß hinter der Torlinie (also in Schrittstellung) stehen.

 

Neben den Regeländerungen sind auch zwei Auslegungen angepasst worden:

Reduzierung bei persönlichen Strafen

Diese findet nur für taktische Vergehen wie Notbremse und Verhinderung eines vielversprechenden Angriffs Anwendung! Vergehen, die aufgrund der Schwere des Vergehens (rücksichtlose oder brutale Spielweise) eine Karte erfordern, bleiben davon unbetroffen. Bei taktischen Vergehen reduziert sich jedoch die Persönliche Strafe bei:  

a) einer ballorientierten Aktion im Strafraum  

b) bei der Anwendung des „quick free kicks“  

c) bei einem Vorteil. Hierbei kann es jetzt sogar zu einer Doppelung kommen, das heißt, dass wenn zwei der genannten Möglichkeiten zutreffen, auch eine doppelte Reduzierung erfolgt.

 

Auslegung bei Abseits

Bekanntlich löst ein „Spielen des Balles“ des/der Verteidigenden eine strafbare Abseitsstellung auf und der/die Stürmer*in kann danach ein reguläres Tor erzielen. Bislang sprachen wir von einem Spielen immer dann, wenn es eine bewusste Aktion darstellt. Dabei musste es sich um eine klare Bewegung zum Ball handeln. Diese musste mehr als ein Blocken sein. Der Fuß durfte nicht nur in die Schussbahn gestellt werden, sondern er musste eindeutig zum bereits gespielten Ball geführt werden. Dies konnte auch auf einen Kopfball zutreffen. Jetzt wurde dies jedoch mit dem Zusatz „in a controlled manner“, das heißt „in einer kontrollierten Art und Weise“, ergänzt.

 

FVM-Info zum digitalen Mitarbeiterausweis

Nachdem bereits im letzten Jahr der digitale Schiedsrichterausweis eingeführt wurde, stellt der Fußball-Verband Mittelrhein zur neuen Spielzeit auch den Ausweis für Verbands- und Kreismitarbeiter*innen auf das digitale Format um. Der Mitarbeiterausweis ist in der DFBnet App hinterlegt und gilt als Ersatz für den aktuellen Ausweis in Kartenform. Weitere Informationen zum Einsatz des digitalen Mitarbeiterausweises erhalten die Vereine in Kürze.

 

Rahmentermine

Herren

Die Saison der Herren startet mit der offiziellen FVM-Saisoneröffnung am 19. August 2022 beim TuS BW Königsdorf mit dem Derby gegen die SpVg Frechen 20. Der erste Spieltag findet am Wochenende des 19.-21. August 2022 statt. Am 4. Dezember 2022 geht es in die Winterpause, ehe am 4./5. März 2023 die Meisterschaft wieder aufgenommen wird. Geplantes Ende der Meisterschaftswettwerbe im Seniorenspielbetrieb ist am 11. Juni 2023. Das Bitburger-Pokalfinale in Köln ist für den 3. Juni 2023 geplant.

 

Frauen

Die Frauen starten erstmals mit einem eigenen Saisoneröffnungsspiel in die neue Spielzeit. Zum Auftaktspiel treffen am 2. September um 19.00 Uhr Deutz 05 und die Mannschaft der DJK Südwest Köln aufeinander. „Wir freuen uns, mit dieser Veranstaltung den Frauenfußball im Verbandsgebiet noch mehr in den Fokus zu rücken“, erklärt Emilie Schmidt, Vorsitzende des Verbandsausschusses für Frauenfußball. Erster Spieltag ist das Wochenende des 2.-4. September 2022. Das Frauen-Fußballjahr 2022 ist offiziell am 4. Dezember beendet, Nachholspiele können noch bis zum 18. Dezember ausgetragen werden. Wieder aufgenommen wird der Spielbetrieb der Frauen zum FVM-Hallenpokal am 16. Februar 2023, der Meisterschaftsspielbetrieb für alle Frauen-Verbandsstaffeln startet am 18. März 2023. Der letzte Spieltag der Saison 2022/23 ist für den 11. Juni 2023 terminiert. Das Finale des Ford-Pokals der Frauen findet am Donnerstag, 8. Juni 2023 (Fronleichnam), statt.  

 

Jugend

Der erste Spieltag im gesamten Jugendspielbetrieb auf Verbandsebene ist für das Wochenende vom 20./21. August 2022 terminiert. Geplantes Ende der Meisterschaftswettwerbe im Juniorenspielbetrieb ist am 21. Mai 2023. Das Pokalendspiel der A-Junioren wird am 17. Mai ausgetragen, die Spiele um den ARAG-Pokal der B-/C-/D-Junioren am 18. Mai (Christi Himmelfahrt).  

Der Juniorinnenspielbetrieb schließt die Saison am 3. Juni 2023 ab. Das Endspiel um den ARAG-Pokal der B- und C-Juniorinnen findet am 8. Juni (Fronleichnam) statt.

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