Land NRW: Noch Fördergelder für Übungsarbeit in Sportvereinen bis 7. Juli 2024 verfügbar!

Land NRW: Noch Fördergelder für Übungsarbeit in Sportvereinen bis 7. Juli 2024 verfügbar!

Auf diese finanzielle Unterstützung sollte kein Sportverein verzichten: Noch bis zum 7. Juli 2024 kann beim Landessportbund NRW die Förderung der Übungsarbeit beantragt werden, konkret geht es um Zuschüsse in Höhe von insgesamt 7,56 Millionen Euro für die Leitungen von Sport treibenden Übungsgruppen, vorrangig in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Nachwuchsförderung.

Die Antragsfrist endet am 07. Juli 2024.

Weitere Informationen zur Förderung der Übungsarbeit gibt es hier.

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