Jahr des jungen Engagements: Jetzt JuMi-Teams in Vereinen gründen!

Mehr Menschen für das ehrenamtliche Engagement im Sportverein zu motivieren – das Ziel verfolgt der Landessportbund NRW mit der „Initiative Ehrenamt 2018 – 2022“. Das Jahr 2019 steht dabei ganz im Zeichen des jungen Engagements. Den Startschuss bildet die Unterstützung der „J-Teams“, im FVM unter „JuMi-Teams“ bekannt.

Jahr des jungen Engagements: Jetzt JuMi-Teams in Vereinen gründen!

Was ist ein JuMi-Team?

Ein JuMi-Team (JuMi = Junge Mitarbeiter) setzt sich zusammen aus jungen Menschen bis 27 Jahre, die sich ehrenamtlich im und für den Sport engagieren. Es bietet jungen Menschen die Möglichkeit, Dinge auszuprobieren, Projekte zu managen und Teil einer Gemeinschaft zu sein.

Warum sollte jeder Verein ein JuMi-Team aufbauen?

In JuMi-Teams können sich Interessierte auch ohne ein „gewähltes Amt“ in das Vereinsleben einbringen. JuMis arbeiten projektorientiert, flexibel und partizipativ. Der Ideenvielfalt sind keine Grenzen gesetzt.

Beispiele sind:

  • Einrichtung eines Jugendraums
  • Durchführung von Fußballturnieren/camps
  • Planung eines EFootball-Turniers
  • Politikbrunch

Der Verein kann auf unterschiedliche Weise profitieren:

  • Bindung von jungen Menschen an den Verein
  • Sicherung des ehrenamtlichen Nachwuchses
  • Attraktivität des Vereins durch Angebote im Kinder/ Jugendfußball steigern
  • Positive Außendarstellung
  • Netzwerkarbeit

Tipps für Vereine

Wie können Vereine junge Menschen gewinnen?

Grundvoraussetzung ist eine Vereinsstruktur, die das Mitwirken von Jugendlichen zulässt. Am erfolgreichsten gewinnen Sie junge Menschen, wenn zeitliche Verfügbarkeit und individuelle Motivation zusammenfallen. Spieler/innen, vor allem aus den älteren Jahrgängen, sollten am besten aktiv angesprochen werden. Binden Sie hierzu auch die Spielführer/innen ein.

Warum sollte der Verein einen Ansprechpartner für das JuMi-Team stellen?

Um die Arbeit des Teams bestmöglich in die Vereinsstrukturen einzubinden, empfiehlt es sich, einen festen Ansprechpartner zu benennen. Dieser sollte einen guten Draht zum Vorstand (v.a. Jugendvorstand) haben. Er kann helfen, Projekte zu platzieren, Unterstützer / Motivator / Impulsgeber sein und dem Team bei Fragen zur Seite stehen. Darüber hinaus empfiehlt es sich, die Mitarbeit junger Menschen in die Vereinssatzung aufzunehmen.

Was steckt hinter der Initiative „J-Teams für NRW“?

Im Rahmen der „Initiative Ehrenamt“ unterstützt die Sportjugend NRW die Gründung von JuMi-Teams: Jedes gemeldete Team bekommt ein „Starterpaket“ mit T-Shirts, Moderationskoffer, Projektchecklisten, Verpflegungsgutschein und Startkapital für ein Projekt (200 Euro).

Was muss ich machen, um ein JuMi-Team anzumelden?

Im FVM ist der „Arbeitskreis Junges Ehrenamt“ Ansprechpartner (E-Mail: jungesehrenamt@fvm.de)  und hilft bei allen Fragen rund um die Initiierung und Betreuung von JuMi-Teams weiter.

Wie kommt man an das Startpaket?

Einfach das Anmeldeformular ausfüllen und einreichen.
Alle Infos sowie das Formular finden Sie hier.

INFO

Vertreter der jungen Generation: Anpassungen in FVM-Satzung und Jugendordnung

Wie war es bisher?

„Junges Ehrenamt“ ist im FVM seit vielen Jahren ein bedeutendes Thema. Neben der Betreuung von JuMi-Teams ist seit 2001 in der Satzung verankert, dass in jedes Gremium auf Kreis-/ Verbandsebene ein/e Vertreter/in der jungen Generation (VdjG) gewählt werden soll. Die VdjG durften zum Zeitpunkt der ersten Wahl nicht älter als 27 Jahre sein. In den Jugendgremien (Kreisjugendausschüsse/-sportgerichte) durften die VdjG bei der ersten Wahl das 21. bzw. 24. Lebensjahr (Verbandsjugendausschuss/-sportgericht) noch nicht vollendet haben.

Was ist neu?

Dem Thema der VdjG soll im FVM eine noch stärkere Bedeutung zugemessen werden. Daher wurde in der Satzung eine Anpassung vorgenommen: Aus der „Soll“-Formulierung wurde eine „Ist“-Bestimmung. Um den jungen Menschen mehr Möglichkeiten zur persönlichen Entwicklung zu geben, wurde zudem die Altersstaffelung aufgehoben. Grundsätzlich gilt nun: Der VdjG darf zum Zeitpunkt der Wahl nicht älter als 27 Jahre alt sein. Die einmalige Wiederwahl in dieser Funktion ist möglich, auch nach Überschreiten der Altersgrenze. 

Alle Informationen zum Thema JuMi-Team finden Sie hier.

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