Erscheinungsbild und infrastrukturelle Ausstattung der Dörfer sind wichtige Faktoren für die Lebensqualität im ländlichen Raum. Wirtschaftliche, demografische und sozio-kulturelle Veränderungen stellen die Dörfer und die dort lebenden Menschen vor große Herausforderungen.
Am 1. Februar 2025 startet der diesjährige Aufruf des Förderprogramms „Struktur und Dorfentwicklung des ländlichen Raums". Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt die Entwicklung von Orten und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohner*innen, die innehalb der Gebietskulisse „Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalens" liegen, mit Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und seit 2018 durch zusätzliche Finanzmittel aus dem Landeshaushalt Nordrhein-Westfalen. Ziel der Förderung ist es, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln. Aufgrund der anstehenden Bundestagswahl und der erst anschließenden Festlegung des Bundeshaushalts steht das zur Verfügung stehende Fördervolumen für den diesjährigen Auruf noch nicht fest. 2023 belief sich das Volumen auf 21 Millionen Euro und 2024 auf 26 Millionen Euro.
Sportvereine sind bei dem Programm ebenfalls antragsberechtigt – eine Übersicht aller geförderten Projekte über den letztjährigen Aufruf finden Sie hier.
Wesentliche Charakteristika des Programms
Fördervoraussetzung: Über das Programm können in Orten und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Bewegungsräume gefördert werden, welche frei und jederzeit zugänglich für die Öffentlichkeit sein müssen (bspw. Bolzplatz, Bouleanlage, Skateanlage etc.).
Antragsberechtigung: Neben Kommunen sind auch Sportvereine antragsberechtigt, wobei den Antragsunterlagen eine Stellungnahme der zuständigen Kommune zur geplanten Maßnahme hinzuzufügen ist.
Antragsfrist und -weg: Die Antragsstellung ist vom 1. Februar 2025 bis zum 15. April 2025 online über die jeweils zuständige Bezirksregierung möglich. Eine vorherige Absprache interessierter Sportvereine mit der zuständigen Kommune sowie der Bezirksregierung wird dringend empfohlen.
Alle relevanten Informationen zum Programm (u.a. förderfähige Gebietskulisse, Förderrichtlinie) sowie die Kontaktdaten der Bezirksregierungen und des zuständigen Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW finden Sie hier.
Für Rückfragen steht zur Verfügung
Benjamin Höfer, Referent Sportstätten, Sporträume und Nachhaltigkeit
Stab Verbundsystem / Grundsatzfragen
Tel. 0203 7381-837
E-Mail Benjamin.Hoefer(at)lsb.nrw