Anträge auf Rückversetzung in eine niedrigere Spielklasse zur Saison 2026/27

Anträge auf Rückversetzung in eine niedrigere Spielklasse zur Saison 2026/27

Aufgrund einer Änderung der WDFV-Spielordnung (SpO/WDFV) waren zu dieser Saison Rückversetzungsanträge in eine niedrigere Spielklasse gem. § 52 Abs. 8 SpO/WDFV bis zum letzten angesetzten Meisterschaftsspieltag (also bis zum 7. Juni 2026) möglich; nach Fristende hat sich das Präsidium des Fußball-Verbandes Mittelrhein (FVM) unmittelbar mit den Anträgen beschäftigt und nach Anhörung des zuständigen Kreisvorstandes und des Verbandsspielausschusses die nachfolgenden Entscheidungen getroffen:

Der Antrag des BCV Glesch/Paffendorf auf Eingliederung seiner ersten Mannschaft in der Kreisliga A des Kreises Rhein-Erft wurde genehmigt.

Der Antrag des BCV Glesch/Paffendorf auf Eingliederung seiner zweiten Mannschaft in der Kreisliga C des Kreises Rhein-Erft wurde genehmigt.

Der Antrag des 1. FC Düren auf Eingliederung seiner zweiten Mannschaft in der Kreisliga B des Kreises Düren wurde genehmigt.

Dies hat für den Kreis Rhein-Erft voraussichtlich die spielbetriebliche Konsequenz, dass durch das Dazukommen des BCV Glesch/Paffendorf als vierter Absteiger in die Kreisliga A es einen weiteren (vierten) Absteiger aus selbiger geben wird; überdies kommt es zu einem weiteren Absteiger aus der Kreisliga B. In der Kreisliga C wird es voraussichtlich einen zusätzlichen Aufsteiger gemäß Quotientenregelung und zwei weitere Absteiger geben. Aus der Kreisliga D wird es voraussichtlich einen weiteren Aufsteiger geben.

Für den Kreis Düren wird die Rückversetzung der zweiten Mannschaft des1. FC Düren in die Kreisliga B u.a. aufgrund des Verzichtes des Aufstieges in die Kreisliga B durch andere Mannschaften voraussichtlich keine Auswirkungen haben.

Für die Verbandsspielebene ergibt sich aufgrund der Rückversetzungsanträge voraussichtlich die Situation, dass es zwei weitere Aufsteiger aus den Kreisligen A in die Bezirksligen geben wird.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die SpO/WDFV hinsichtlich der Fristsetzung noch in einem weiteren Punkt angepasst wurde: Zurückziehungen mit Wirkung zur alten Saison sind nun gem. § 52 Abs. 5 SpO/WDFV bis zum 20. Juni möglich. Dies bedeutet, dass – abgesehen von möglichen sportgerichtlichen Verfahren – trotz der jetzt getroffenen Entscheidungen bezüglich der fristgerecht eingegangenen Rückversetzungsanträge die finalen Abschlusstabellen (auf Kreis- und Verbandsebene) frühestens am 21. Juni vorliegen werden. Diese werden dann von den Spielleitenden Stellen anschließend veröffentlicht.

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