Die Kriterien des Fair-Play-Pokals

1. Gelb/rote Karte (Zeitstrafe Junioren) 2 Punkte
2. Rote Karte 3 Punkte je Woche/Spieltag
3. Sperre durch Rechtsorgan 3 Punkte je Woche/Spieltag
4. Nichtantreten 20 Punkte
5. Spielabbruch 30 Punkte
6. Ordnungsgelder/Geldstrafen 2 Punkte je 25 Euro
7. Verweise mit OG 2 Punkte je 25 Euro
8. Verweise ohne OG 2 Punkte
9. Je Verwarnung 0,2 Punkte

  • Die Anzahl der Punkte werden von Null ausgehend addiert und jeweils durch die Anzahl der Spiele geteilt, so dass über die Rangfolge der fairsten Mannschaften der Quotient entscheidet. Bei der Anzahl der Spiele zählen die Spiele nicht mit, die für einen Verein zwar gewonnen gewertet, jedoch nicht ausgetragen wurden.
  • Bei Gleichstand mit Quotienten Null entscheidet die höhere Zahl der Spiele über die Rangfolge.
  • Die Staffelleiter werten die Spielberichtsbögen und die Veröffentlichungen der Spruchkammern aus. Es werden nur Meisterschaftsspiele und FVM-Pokalspiele bewertet.
  • "Spielen in der Schutzfrist" und "Spielen ohne Spielberechtigung" werden nicht gewertet.
  • Der Verweis ist zu bewerten bei verbalen, im Spiel- oder Sonderbericht vermerkten und bestraften Fehlverhalten von Spielern, Auswechselspielern, Vereinsvertretern, Trainern und Betreuern gegenüber dem Schiedsrichter und/oder seinen Assistenten. Ebenfalls zu bewerten ist der von Rechtsorganen ausgesprochene Verweis, sofern dieser für das Fehlverhalten vor, während oder nach einem Spiel erfolgt ist.
  • Zu bewerten sind Ordnungsgelder, die vom Staffelleiter aufgrund entsprechender Eintragungen im Spiel- oder Sonderbericht des Schiedsrichters gegen Vereine, Spieler, Trainer, Vorstandsmitglieder, Betreuer und Zuschauer ausgesprochen oder die von Rechtsorganen festgesetzt wurden. Ebenso bewertet werden von Rechtsorganen festgesetzte Geldstrafen, wenn diese im ursächlichen Zusammenhang mit einem Meisterschaftsspiel stehen.
  • Fehlverhalten mit Bestrafungen von 12 Monaten und mehr führen zum Ausschluss der Mannschaft aus dem laufenden Wettbewerb.
  • Bei Zurückziehung einer Mannschaft vom Spielbetrieb ist diese nicht mehr in der Wertung.
  • Bei Beschwerden von Vereinen gegen die Entscheidung des Staffelleiters (z.B. Höhe der Sperre) wird wie folgt verfahren: Gibt die Rechtsinstanz der Beschwerde statt und verkürzt die Sperre von 4 auf 2 Wochen, dann sind auch nur 2 Wochen zu bewerten. Bestätigt das Rechtsorgan die vom Staffelleiter ausgesprochene Sperre, ist diese entsprechend zu bewerten.
  • Vereinsaustritte von Spielern, Vorstandsmitgliedern oder Betreuern zwecks Verhinderung des Zugriffs durch die Rechtsinstanz, die im Zusammenhang mit einem Meisterschaftsspiel stehen (z.B. Angriff auf einen Schiedsrichter), gehören zu den besonderen Fällen, die im Bereich des FVM vom Fair-Play-Beauftragten bewertet werden.
  • In sonstigen besonderen Fällen entscheidet im Bereich des FVM der Fair-Play-Beauftragte abschließend und unanfechtbar.

 

 

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