Was sollen Vereine tun?
Wer ein solches Schreiben erhalten hat, sollte dieses auf keinen Fall unterschrieben zurücksenden. Ansonsten folgt in wenigen Tagen eine Zahlungsaufforderung.
Wer das Fax bereits ungelesen unterschrieben und zurückgeschickt hat, sollte seine Erklärung umgehend widerrufen und hilfsweise wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Rechnungen der Datenschutzauskunft-Zentrale sollten nicht bezahlt werden, sondern die Forderungen nach Widerruf und Anfechtung bestritten werden. Bereits geleistete Zahlungen sollten zurückgefordert werden.
Bei Problemen steht der FVM-Datenschutzbeauftragte Stefan Craezer (E: stefan.craezer(at)fvm.de , T: 02242/91875-35) für Rückfragen zur Verfügung.