Fördergelder sollen durch Mitgliederverluste erlittene Mindereinnahmen kompensieren
Mit dem neu aufgelegten Programm unterstützt die Landesregierung die rund 9.000 Sportvereine in Nordrhein-Westfalen, die pandemiebedingte Mitgliederverluste zu verzeichnen haben und nun vor der Herausforderung stehen, ihren Übungsbetrieb trotz geringerer Einnahmen wieder auf das ursprüngliche Niveau anzuheben.
Aus dem Programm „Coronahilfe Breitensport NRW“ können diese Sportvereine nun auf Antrag eine Billigkeitsleistung in Höhe von bis zu 30 Euro pro verlorenem Mitglied erhalten. Abzüglich eines Sockelbetrages von 1.000 Euro wird die Hälfte des so errechneten Betrages zur Milderung der Einnahmeverluste sofort ausgezahlt. Gewinnt der Verein Mitglieder zurück, wird dies im Frühjahr 2022 mit einer entsprechenden Auszahlung der zweiten Hälfte honoriert.
„Hierdurch wird die wichtige Arbeit der Sportvereine gestärkt, die durch die pandemiebedingten Untersagungen und Einschränkungen gelitten hat“ sagte Staatssekretärin Andrea Milz. „Denn insbesondere der Verlust von rund 126.000 gemeldeten Kindern und Jugendlichen trifft den organisierten Sport schwer.“
Die Mittel können ab dem 27. September 2021 über das Förderportal des Landessportbundes NRW beantragt werden.
Quelle: Staatskanzlei NRW
Foto: Andrea Bowinkelmann