Information zur Förderfähigkeit von Kunstrasenplätzen

Information zur Förderfähigkeit von Kunstrasenplätzen

Der Bau eines Kunstrasenplatzes stellt für Vereine wie Kommunen eine bedeutende Investition dar. Da bei der Planung eines solchen Projekts gerade die Finanzierung ausschlaggebendes Kriterium ist, möchte der Fußball-Verband Mittelrhein seine Vereine über nachfolgende Entscheidung des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen informieren:

Im Oktober 2016 wurden in den Niederlanden Pressemeldungen veröffentlicht, wonach so genannte SBR-Granulate in Kunststoffrasenplätzen zu Gesundheitsschäden durch PAK (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe) führen können. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat dazu Ende Februar einen Bericht zu möglichen Gesundheitsrisiken veröffentlicht und kommt zu der Einschätzung, dass auf der Basis der derzeit zur Verfügung stehenden Informationen von lediglich „geringen gesundheitlichen Bedenken“ ausgegangen werden kann. Um allen Beteiligten Sicherheit in diesem Thema geben zu können, sind derzeit Studien beauftragt, deren Ergebnisse 2017 veröffentlicht werden sollen.

Vor dem Hintergrund der derzeit nicht abschließend geklärten Gesundheits- und Umweltproblematik von SBR-Granulat und PUR-umhülltem SBR-Granulat auf Kunstrasenplätzen hat das NRW-Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport entschieden, dass Kunststoffrasenplätze, bei denen diese Füllmaterialien verwendet werden, bis auf Weiteres nicht förderfähig sind. Daher wurde die NRW-Bank vom Ministerium gebeten, die Hausbanken der Sportvereine in NRW darüber zu informieren, dass bis auf weiteres keine Landesbürgschaften für Kunststoffrasenplätze mit den in Rede stehenden SBR-Granulaten im Rahmen des Sportstättenfinanzierungsprogrammes übernommen werden.

Mit Einreichung der Anlage zum Kreditantrag muss deshalb vom Antragsteller bestätigt werden, dass bei dem geplanten Vorhaben kein SBR-Granulat oder PUR-umhülltes SBR-Granulat als Füllmaterial für den Kunstrasenplatz verwendet wird. Im Zuge dessen wurde auch das Formular „Anlage Kreditantrag“ der NRW-Bank um einige redaktionelle Änderungen angepasst. Das aktuelle Formular finden Sie im Internet unter www.nrwbank.de/Sportstaetten. Bei Rückfragen erreichen Sie die Ansprechpartner der NRW.BANK unter der Rufnummer des Service-Centers (0211/91741-4800).

Dem FVM ist es wichtig, seinen Vereinen diesen für ihre Planung bedeutenden Hinweis zu geben. Sobald gesicherte Erkenntnisse im Rahmen der Studien veröffentlicht werden, werden wir Sie auch darüber informieren.

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