Teilnahmebedingungen für FVM-Gewinnspiele

Teilnahmebedingungen:

1. Veranstalter des Gewinnspiels
Fußball-Verband Mittelrhein e.V. (FVM)
Sövener Str. 60
53773 Hennef
E-Mail: fvm@fvm.de
Vertreten durch:
Präsident: Dr. Christos Katzidis
Vizepräsident: Hans-Christian Olpen
Vizepräsidentin: Johanna Sandvoß
Schatzmeister: Ewald Prinz

2. Zeitraum des Gewinnspiels
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist möglich vom 05. April 2024, 08.00 Uhr bis 15. April 2024, 23.59 Uhr.

3. Gewinn
Elf Kinder können Einlaufkind beim DFB-Pokalfinale der Frauen 2024 werden.

4. Ablauf des Gewinnspiels
Die teilnehmenden Kinder müssen einen kreativen Videobeitrag drehen, in dem sie uns mitteilen, was ihr schönstes Fußball-Erlebnis ist und warum gerade sie als Einlaufkind beim DFB-Pokalfinale der Frauen dabei sein möchten.

5. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Kinder innerhalb des Verbandsgebietes des Fußball-Verbandes Mittelrhein. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten ist nicht erlaubt. Der Fußball-Verband Mittelrhein behält sich vor, Teilnehmende, welche gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, vom Gewinnspiel auszuschließen. Die Eltern der teilnehmenden Kinder erklären sich mit der Teilnahme am Gewinnspiel einverstanden, dass der Name im Falle eines Gewinns vom Fußball-Verband Mittelrhein veröffentlicht werden darf. Im Fall eines Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen oder beim Versuch technischer Manipulation können bestimmte Teilnehmer von der Aktion ausgeschlossen werden. In einem solchen Fall kann die Teilnahme auch nachträglich entzogen werden.

6. Teilnahmehandlung
Die Teilnahme erfolgt ausschließlich durch das Ausfüllen der Umfrage und das Einreichen eines Videobeitrags unter einlaufkinder(at)fvm.de mit der Angabe der E-Mail-Adresse der Eltern, dem Namen des Kindes und der Anschrift.

7. Ermittlung der Teilnehmenden
Die Gewinner*innen werden von einer dreiköpfigen Jury ermittelt.

8. Bekanntgabe der Teilnehmenden
Die Teilnehmenden werden per E-Mail benachrichtigt. Kontaktiert wird die E-Mail-Adresse, welche im Rahmen des Gewinnspiels angegeben wurde.

9. Datenschutzhinweise
Der FVM verwendet personenbezogene Daten zum Zweck, die Teilnehmerverlosung durchzuführen und im Rahmen dessen zur Benachrichtigung der Teilnehmer. Folgende Daten der Teilnehmer werden durch den Veranstalter erhoben und dienen der Gestaltung, Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels: Name des Kindes, E-Mail-Adresse eines Erziehungsberechtigten, Adresse der Teilnehmer. Eine Übermittlung der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Speicherung von Daten erfolgt nur über die Dauer der Durchführung des Gewinnspiels. Eine Speicherung erfolgt außerdem, wenn Sie den E-Mail-Newsletter des FVM abonnieren.

Der FVM behält sich vor, die eingereichten Videos aller Bewerber nach Ablauf des Gewinnspiels weiterzuverwenden und zwecks Berichterstattung auf der Internetseite, Social-Media-Kanälen und in den offline Medien sowie in den lokalen Medien (on-/offline) zu veröffentlichen. Mit der Teilnahmehandlung erklären der/die gesetzlichen Vertreter der Teilnehmenden ihr Einverständnis für eine Veröffentlichung. Generell können Sie von Ihrem Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung oder Datenübertragbarkeit Gebrauch machen. Hierzu können Sie uns per E-Mail unter einlaufkinder(at)fvm.de kontaktieren. Im Übrigen haben Sie das Recht, sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://www.fvm.de/datenschutz.

10. Haftungshinweis
Der FVM behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit abzuändern oder das Gewinnspiel jederzeit ohne Ankündigung und ohne Angaben von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Der FVM übernimmt keine Gewähr für entgangene Gewinnchancen durch technisch bedingte Verbindungsstörungen.

11. Schlussbestimmungen
Diese Teilnahmebedingungen werden mit der Teilnahmehandlung angenommen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

 

(Stand: 21.02.2024)

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