Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat mit Wirkung zum 19. Februar 2022 die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) verändert. Für den Fußball bleibt es vorerst bei den bekannten Regelungen: Als Kontaktsportart ist Fußball im Freien unter der 2G-Regel und in der Halle unter der 2G+-Regel möglich.
Ein Update der FAQs finden Sie hier.
Für den Trainings- und Spielbetrieb im Fußball ergeben sich vorerst keine Änderungen, da er im Sinne der CoronaSchVO als Kontaktsport eingestuft wird.
Die aktuelle Verordnung gilt weiterhin vorerst bis 9. März 2022, wobei bis zum 4. März 2022 unter Berücksichtigung der Situation in den Krankenhäusern eine erneute Überprüfung der Regelungen mit dem Ziel der Reduzierung von Schutzmaßnahmen erfolgen soll.
Die FVM-Themenseite zum Coronavirus finden Sie hier.
Ein Update der FAQs finden Sie hier.
Die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW (gültig ab 19. Februar 2022) finden Sie hier.
Die aktuelle Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzregeln“ zur CoronaSchVO NRW (gültig seit 19. Februar 2022) finden Sie hier.
Weiterführende Informationen des LSB NRW finden Sie hier.
Alle Dokumente für Sie zusammengefasst: