Update: Neue Fassung der Coronaschutzverordnung NRW ab 16. Januar 2022

Update: Neue Fassung der Coronaschutzverordnung NRW ab 16. Januar 2022

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat mit Wirkung zum 16. Januar 2022 die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) verändert. Für den Sportbetrieb bleibt es bei den bekannten Regelungen: Die gemeinsame Sportausübung ist weiterhin grundsätzlich möglich, es bleibt bei der Unterscheidung zwischen Sport im Freien (2G-Regel) und in der Halle (2G+-Regel): Die FAQs finden Sie hier. Lediglich die Definition, wer als „geboosterte“ Person gilt, wurde verändert:

Als geboostert (= Person mit einer Auffrischungsimpfung) gilt, wer mindestens drei Impfungen mit in der EU zugelassenen Impfstoffen erhalten hat. Das Erfordernis der dreimaligen Impfung gilt nun auch für Personen, deren Impfung mit dem Vakzin von Johnson&Johnson erfolgt ist!

Bei „geboosterten“ Personen entfällt die zusätzliche Testpflicht im Rahmen der 2G+-Vorgaben. Diese zusätzliche Testpflicht entfällt auch

  • 1. für genesene Personen, die eine durch einen PCR-Test nachgewiesene Corona-Infektion hatten und zusätzlich einmal geimpft sind (egal ob vor oder nach der nachgewiesenen Infektion),
  • 2. für Personen, die erst zweimal geimpft sind, deren Zweitimpfung mehr als 14 und weniger als 90 Tage zurückliegt („frisch Geimpfte“) und
  • 3. für genesene Personen ohne Impfung, deren durch einen PCR-Test nachgewiesene Corona-Infektion mehr als 27 und weniger als 90 Tage zurückliegt („frisch Genesene“).

Bitte beachten Sie außerdem, dass die Übergangsregelung für 16- und 17-jährige Schüler*innen seit dem 17. Januar 2022 weggefallen ist. Diese werden immunisierten Personen nicht mehr gleichgestellt und müssen nun einen regulären 2G-Nachweis erbringen. Sie gelten aber weiterhin, wie grundsätzliche alle Schüler*innen, als automatisch getestet; hierfür müssen sie lediglich eine Schulbescheinigung vorlegen.

Die aktuelle Verordnung gilt vorerst weiterhin bis 9. Februar 2022.
 

Mehr zum Thema:

Die FVM-Themenseite zum Coronavirus finden Sie hier.

Ein Update der FAQs finden Sie hier.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW (gültig ab 16. Januar 2022) finden Sie hier.

Die aktuelle Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzregeln“ zur CoronaSchVO NRW (gültig seit 13. Januar 2022) finden Sie hier.

Weiterführende Informationen des LSB NRW finden Sie hier.

Alle Dokumente für Sie zusammengefasst:

 

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