Update: Neue Fassung der Coronaschutzverordnung NRW ab 1. Oktober 2022

Update: Neue Fassung der Coronaschutzverordnung NRW ab 1. Oktober 2022

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) verändert. Der Sportbetrieb ist demnach weiterhin ohne Einschränkungen möglich. Die neue Fassung der CoronaSchVO gilt bis vorerst bis 31. Oktober 2022.

Mit der Neufassung der CoronaSchVO ergeben sich für den Sport und somit auch den Fußball keine Änderungen. Dennoch sind alle weiterhin dazu aufgerufen, durch eigenverantwortliches Handeln und unter Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand/Hygieneregeln/Maske/Lüften) die Infektionsrisiken im Fußball zu minimieren. Hierzu sei auf die beiden Anlagen der CoronaSchVO verwiesen, welche Hygiene- und Infektionsschutzempfehlungen für Privatpersonen sowie für Veranstaltungen geben. Außerdem kann jeder Verein im Rahmen des Hausrechts darüberhinausgehende, bereits bewährte Maßnahmen aufrechterhalten bzw. weiter umsetzen.

 

Mehr zum Thema:

Die FVM-Themenseite zum Coronavirus finden Sie hier.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW (gültig ab 1. Oktober 2022) finden Sie hier.

Die Anlage 1 „Hygieneempfehlungen für Privatpersonen“ zur CoronaSchVO NRW (vom 29. September 2022) finden Sie hier.

Die Anlage 2 „Hygieneempfehlungen für Unternehmen und Veranstaltungen“ zur CoronaSchVO NRW (vom 29. September 2022) finden Sie hier.

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