Mit der offiziellen Veröffentlichung in den „Amtlichen Mitteilungen“ (WFLV-AM-Digital vom 29. 06. 2016) möchte der Westdeutsche Fußball- und Leichtathletikverband (WFLV) nochmals ausdrücklich auf die Änderung in der Spielordnung zum § 19 hinweisen.
Demnach können ab der Saison 2016/2017 Spieler nur noch in Pokalspielen eingesetzt werden, die eine Spielberechtigung für Pflichtspiele haben. Die bisherige Regelung, wonach ein Spieler mit der Spielerlaubnis für Freundschaftsspiele auch im Pokal eingesetzt werden durfte, ist damit aufgehoben.
Im § 19 der WFLV-Spielordnung heißt es nun wie folgt:
§ 19 Spielerlaubnis für Freundschaftsspiele beim Vereinswechsel von Amateuren
Ab dem Tag des Eingangs der vollständigen Vereinswechselunterlagen bei der Passstelle ist der Spieler für Freundschaftsspiele seines neuen Vereins spielberechtigt.
Dies hat der WFLV-Beirat auf Empfehlung des WFLV-Präsidiums gemäß § 25, Abs. 7 der Verbandssatzung, vorbehaltlich der Zustimmung durch den nächsten Verbandstag, beschlossen.
Die Änderung gilt auch für Pokalspiele im Frauenfußball.
Bislang konnten Fußballer, die nach einem Vereinswechsel für Freundschaftsspiele - nicht aber für Pflichtspiele - spielberechtigt waren, in Pokalpartien zum Einsatz kommen. Da aber auch Pokalspiele gemäß § 5 der Spielordnung als Pflichtspiele gelten, wurde der § 5 nunmehr mit dem § 19 harmonisiert.
Im § 5 der WFLV-Spielordnung heißt es wie folgt:
§ 5 Pflicht- und Freundschaftsspiele
(1) Pflichtspiele sind die Punktespiele und die DFB-Pokalspiele einschließlich der Wiederholungs- und Entscheidungsspiele. Wiederholungsspiele sind die Spiele, die als Pflichtspiele zu Ende geführt wurden, aber auf Anordnung des zuständigen Verwaltungs- oder Rechtsorgans wiederholt werden müssen.
(2) Punktespiele dienen der Ermittlung der leistungsstärksten und der leistungsschwächsten Mannschaften einer Gruppe durch Rundenspiele.
(3) Entscheidungsspiele sind die Spiele, die nach Beendigung der Rundenspiele zur Ermittlung des Meisters, der Aufsteiger und der Absteiger angesetzt werden müssen.
(4) Pokalspiele werden von den Spielleitenden Stellen zur Ermittlung eines Pokalsiegers angesetzt. Spiele um den DFB-Vereinspokal auf Kreisebene für das folgende Jahr können von den Spielleitenden Stellen bereits im vorhergehen-den Spieljahr angesetzt werden.
(5) Freundschaftsspiele sind die Spiele, die von den Vereinen auf freiwilliger Grundlage vereinbart werden. Dazu gehören die Turnierspiele und die Spiele im Bereich des Freizeitfußballs.