Soforthilfe Sport: Nothilfe über zehn Millionen Euro
Die "Soforthilfe Sport" können alle durch die Corona-Pandemie notleidenden Sportvereine noch bis zum 15. Mai 2020 über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen online beantragen – schriftliche Anträge sind nicht möglich. Antragsberechtigt sind alle Vereine, die über eine der LSB-Mitgliedsorganisationen (Sportbund oder Sportfachverband) dem Landessportbund NRW angeschlossen sind. Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung des Vereins in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte.
Für die "Soforthilfe Sport" für Sportvereine in existenziellen Notlagen stehen 10 Mio. Euro in der Zeit vom 15. April bis 15. Mai 2020 zur Verfügung, die nach Eingang des Antrags bearbeitet und beschieden werden.
FAQs zur Antragsstellung
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Weitere Infos
Viele weitere wichtige Informationen für Vereine in Zeiten der Corona-Pandemie finden Sie hier: https://www.fvm.de/corona/
Foto: LSB NRW/Bowinkelmann