Die Landesregierung NRW hat zum 16. September 2020 eine Neufassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) veröffentlicht, die bis zum 30. September 2020 gültig ist. Sie enthält wesentliche Veränderungen für den Sport.
Die bislang gültigen Rahmenbedingungen für den Sportbetrieb unter Corona-Bedingungen werden erkennbar erweitert. Im Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb sind nun mehr als 30 Spieler*innen erlaubt, wenn in der Spielordnung mehr als 30 Spieler*innen zulässig sind.
Ab heute sind bei Sportveranstaltungen oder bei Wettbewerben wieder mehr als 300 Zuschauer erlaubt, wenn es ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept gibt, in dem bei mehr als 500 Zuschauern auch die An- und Abreise nach den Vorgaben der CoronaSchVO geregelt ist. Eine Vorlage bei den zuständigen Behörden ist erforderlich.
Bei mehr als 1.000 Zuschauern (bis zu 1/3 der möglichen Sportstätten-Kapazität) muss zusätzlich eine Genehmigung der zuständigen Behörde vorliegen. Diese muss zudem das Einverständnis des Gesundheitsministeriums NRW einholen.
Bei allen sportlichen und außersportlichen Vereinsaktivitäten sind weiterhin die grundsätzlichen Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten (AHA-Formel)! Wir weisen darauf hin, dass außerhalb des reinen Sportbetriebs immer die Abstandsregel einzuhalten ist – auch in Duschen und Umkleiden! Um die Lockerungen inkl. der Zulässigkeit von Kontaktsport nicht zu gefährden bitten wir nachdrücklich um gewissenhafte Einhaltung der aktuellen Verordnungen!
Weitere Informationen:
Hier geht es zur Coronaschutzverordnung
Hier finden Sie die aktualisierten FAQs zur Spielzeit 2020/2021
Hier erhalten Sie einen Überblick zu den Zuschauerregelungen
Hier gelangen Sie zum Muster DFB-Hygienekonzept
Hier geht es zur LSB Orientierungshilfe zum Spielbetrieb