Neue Coronaschutzverordnung (ab 30.7.2021)

Neue Coronaschutzverordnung (ab 30.7.2021)

Zuordnung zur Inzidenzstufe 3 setzt vorerst aus (bis 19.8.2021)

In vielen Kreisen und Städten steigt die Inzidenz wieder an. Dies wirkt sich natürlich auch auf die Bedingungen zum Sporttreiben in unseren Vereinen aus. Mit Stand vom 26.07.2021 ist das Land NRW wieder in der Inzidenzstufe 1 (über 10, unter 35). Dennoch: Nach der neuen Coronaschutzverordnung, die bis zum 19. August 2021 gültig ist, erfolgt KEINE Zuordnung mehr zur Inzidenzstufe 3. Damit gelten auch bei Inzidenzwerten von mehr als 50 die Regeln der Inzidenzstufe 2.

 

Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage der CoronaSchVO NRW

In welcher der vier Inzidenzstufen sich die einzelnen Kreise und Städte in NRW befinden, wird regelmäßig auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) veröffentlicht.

Welche Regeln für den Sport in den Inzidenzstufen gelten, haben wir Ihnen in den FAQs zum Sportbetrieb zusammengefasst. Dort finden Sie auch eine übersichtliche Orientierungshilfe für den Sport.

 

Mehr zum Thema:

Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage der CoronaSchVO NRW
Weitere Informationen des LSB NRW finden Sie hier.

Alle weiteren FVM-Informationen zum Thema Corona finden Sie hier.
Hier finden Sie die Informationen zur FVM-CheckIn-App.
Hier geht es zur aktualisierten Coronaschutzverordnung des Landes NRW in der ab 30. Juli 2021 gültigen Fassung.
FAQs zum Sportbetrieb

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