Bundesprogramm: „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

Bundesprogramm: „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

Das Programm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" ist Teil des Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung und zielt auf die Behebung des Investitionsstaus bei der sozialen Infrastruktur. Gefördert werden investive Projekte mit besonders sozialer und integrativer Wirkung.

Sport, Jugend- und Freizeiteinrichtungen kommen im Hinblick auf die soziale und gesellschaftliche Integration eine zentrale Rolle zu. Sie unterstützen in besonderem Maße den gesellschaftlichen Zusammenhalt, sie sind oftmals wichtige Ankerpunkte im direktem Lebensumfeld der Bürger. Sie setzen deutlich sichtbare Impulse für die Kommune, die Region, den sozialen Zusammenhalt und die Integration, den Klimaschutz, aber auch für die Stadtentwicklung erreicht werden.

Ein Qualitätsmerkmal der Projekte ist eine gute Einbindung in das städtische Umfeld, um eine entsprechende Aufwertung der Quartiere zu erreichen. Dies gelingt insbesondere in enger Zusammenarbeit mit Vereinen, Trägern, Verbänden, Quartiersmanagement.

Durch das Programm antragsberechtigt und dementsprechend Förderempfänger sind grundsätzlich Städte und Gemeinden (Kommunen), in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Sportvereine sind nicht direkt antragsberechtigt, können aber zusammen mit ihrer Kommune einen gemeinsamen Förderantrag stellen. Wie bereits in der E-Postfach-Nachricht Anfang August hinterlegt, empfielht der FVM dringend eine kurzfristige Kontaktaufnahme mit der entsprechenden Kommune. Die Einreichung der Interessensbekundung zur Förderung durch das Bundesprogramm endet bereits am 30. September 2022.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des BMI zum Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur".

 

 

Foto: LSB NRW I Andrea Bowinkelmann
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