Public Viewing zur WM: Das müssen Vereine beachten

In vier Wochen geht die Weltmeisterschaft in Russland endlich los. Die Vorfreude auf das gemeinsame Verfolgen der WM-Spiele steigt - das gilt auch und besonders fürs Public Viewing. Auch dieses Jahr planen wieder viele Amateurvereine, solche Gemeinschaftsevents zu veranstalten. Rein theoretisch müsste man dafür die FIFA um Erlaubnis fragen. Um ein böses Erwachen zu vermeiden, gibt es hier Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Public Viewing zur WM: Das müssen Vereine beachten

Wann zählt eine Veranstaltung als Public Viewing? 

Die Veranstaltung ist dann ein Public Viewing, wenn WM-Spiele vor einem öffentlichen Publikum gezeigt werden. Dazu zählen zum Beispiel auch Bars, Restaurants, Stadien, öffentliche Plätze oder vergleichbare Orte.  

Muss ein Public Viewing angemeldet werden?  

Das hängt davon ab, welche Art von Public Viewing veranstaltet wird. Die FIFA unterscheidet dabei drei verschiedene Arten: kommerzielle, spezielle nicht-kommerzielle und nicht-kommerzielle Public Viewings. Letztere müssen nicht angemeldet werden, die anderen dagegen schon.   

Wann ist ein Public Viewing kommerziell oder nicht-kommerziell?  

Die FIFA sieht ein Public Viewing als kommerziell an, wenn der Veranstallter dadurch zusätzliche Einnahmen erzielt. Hierunter fallen Eintrittsgelder, Sponsorings oder weitere zusätzliche Einnahmequellen. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn dies nicht auf ein Public Viewing zutrifft, ist es nicht-kommerziell. Dies gilt auch für Pubs, Clubs und Bars, sofern neben den üblichen Einnahmen, beispielsweise durch Getränke, keine weiteren, speziell mit der WM verbundenen Erträge erwirtschaftet werden.   

Muss eine Gebühr gezahlt werden, wenn ein nicht-kommerzielles Public Viewing veranstaltet wird?

Nein. Wenn ein nicht-kommerzielles Public Viewing veranstaltet wird, muss keine Gebühr gezahlt werden.   

Was ist ein spezielles nicht-kommerzielles Public Viewing? 

Das ist der Sonderfall: Wenn ein nicht-kommerzielles Public Viewing veranstaltet wird, dabei aber mehr als 5000 Zuschauer erwartet werden, spricht die FIFA von einem speziellen nicht-kommerziellen Public-Viewing. In diesem Fall ist es nötig, sich bei der FIFA für eine Lizenz zu bewerben - eine Gebühr ist jedoch nicht zu entrichten.   

Dürfen WM-Logos - etwa als Dekoration - verwendet werden?   

Hier ist Vorsicht geboten. Die Logos und Marken der FIFA oder WM 2018 dürfen nicht verwendet werden, und das TV-Signal darf nicht verändert oder modifiziert werden. Der Hintergrund leuchtet ein: Es muss jeder Eindruck vermieden werden, dass es sich um eine Veranstaltung der FIFA oder der WM 2018 handelt. Wird die Veranstaltung gesponsert, darf nicht der Eindruck entstehen, bei dem Sponsor handele es sich um einen offiziellen FIFA-Sponsor.   

Was ist ansonsten zu beachten?   

Zusätzlich zu den Regularien der FIFA sind natürlich die in Deutschland geltenden Gesetze zu beachten. Sind beispielsweise alle Sicherheitsrichtlinien erfüllt oder müssen örtliche Genehmigungen eingeholt werden? Auch die Regeln des Rundfunkbeitrags gelten bei Public Viewings, mehr Informationen dazu gibt es hier. Darüber hinaus können auch GEMA-Gebühren anfallen, ausführliche Informationen finden sich auf der Website der GEMA.

 

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Das letzte Testspiel vor der Weltmeisterschaft in Russland: Die deutsche Nationalmannschaft spielt am Freitag, 8. Juni, in Leverkusen gegen Saudi Arabien. Anpfiff in der BayArena ist um 19:30 Uhr. Der Vorverkauf ist gestartet. Alle weiteren Infos finden Sie im Ticketcenter.

Text: dfb.de

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