Kriterien

 

Die Kriterien des Fair-Play-Pokals

1. Gelb/rote Karte (Zeitstrafe Junioren) 2 Punkte
2. Rote Karte 3 Punkte je Woche/Spieltag
3. Sperre durch Rechtsorgan 3 Punkte je Woche/Spieltag
4. Nichtantreten 20 Punkte
5. Spielabbruch 30 Punkte
6. Ordnungsgelder/Geldstrafen 2 Punkte je 25 Euro
7. Verweise mit OG 2 Punkte je 25 Euro
8. Verweise ohne OG 2 Punkte
  • Die Anzahl der Punkte werden von Null ausgehend addiert und jeweils durch die Anzahl der Spiele geteilt, so dass über die Rangfolge der fairsten Mannschaften der Quotient entscheidet.
  • Die Staffelleiter werten wie bisher die Spielberichtsbögen und die Veröffentlichungen der Spruchkammern aus. Es werden nur Meisterschaftsspiele und FVM-Pokalspiele bewertet.
  • Im Unterschied zur bisherigen Regelung sind "Spielen in der Schutzfrist" und "Spielen ohne Spielberechtigung" nicht mehr zu werten.
  • Der Verweis ist zu bewerten bei verbalen, im Spiel- oder Sonderbericht vermerkten und bestraften Fehlverhalten von Spielern, Auswechselspielern, Vereinsvertretern, Trainern und Betreuern gegenüber dem Schiedsrichter und/oder seinen Assistenten. Ebenfalls zu bewerten ist der von Rechtsorganen ausgesprochene Verweis, sofern dieser für das Fehlverhalten vor, während oder nach einem Spiel erfolgt ist.
  • Zu bewerten sind Ordnungsgelder, die vom Staffelleiter aufgrund entsprechender Eintragungen im Spiel- oder Sonderbericht des Schiedsrichters gegen Vereine, Spieler, Trainer, Vorstandsmitglieder, Betreuer und Zuschauer ausgesprochen oder die von Rechtsorganen festgesetzt wurden. Ebenso bewertet werden von Rechtsorganen festgesetzte Geldstrafen (§ 8 Nr. 2 RuVO/WFV), wenn diese im ursächlichen Zusammenhang mit einem Meisterschaftsspiel stehen.
  • Nicht zu bewerten sind die Ordnungsgelder gem. § 4 (3) RuVO/WFLV.
  • Fehlverhalten mit Bestrafungen von 12 Monaten und mehr führen zum Ausschluss der Mannschaft aus dem laufenden Wettbewerb.
  • Bei Zurückziehung einer Mannschaft vom Spielbetrieb ist diese nicht mehr in der Wertung.
  • Bei Beschwerden von Vereinen gegen die Entscheidung des Staffelleiters (z.B. Höhe der Sperre) wird wie folgt verfahren: Gibt die Rechtsinstanz der Beschwerde statt und verkürzt die Sperre von 4 auf 2 Wochen, dann sind auch nur 2 Wochen zu bewerten. Bestätigt das Rechtsorgan die vom Staffelleiter ausgesprochene Sperre, ist diese entsprechend zu bewerten.
  • Vereinsaustritte von Spielern, Vorstandsmitgliedern oder Betreuern zwecks Verhinderung des Zugriffs durch die Rechtsinstanz, die im Zusammenhang mit einem Meisterschaftsspiel stehen (z.B. Angriff auf einen Schiedsrichter), gehören zu den besonderen Fällen, die im Bereich des FVM vom Arbeitskreis "Fair-Play" bewertet werden.
  • In sonstigen besonderen Fällen entscheidet im Bereich des FVM der Arbeitskreis "Fair Play" abschließend und unanfechtbar.

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